Die IHK betont, dass arbeitsintensive Betriebe durch steigende L\u00f6hne und hohe Lohnnebenkosten an Wettbewerbsf\u00e4higkeit verlieren, was langfristig auch Investitionen und Innovationen gef\u00e4hrdet.
Die IHK fordert deshalb, das Verfahren zur Festlegung des Mindestlohns strikt der unabh\u00e4ngigen Mindestlohnkommission zu \u00fcberlassen, die unter Ber\u00fccksichtigung von Tarifentwicklung, Besch\u00e4ftigung und Wettbewerbsf\u00e4higkeit sachgerechte Entscheidungen treffen soll.
Statt politisch getriebener Lohnvorgaben fordert die IHK eine wirtschaftsfreundliche Politik mit Investitionen, B\u00fcrokratieabbau, niedrigen Energiekosten und besserer Qualifizierung.
(Quelle: Pressemitteilung Landesarbeitsgemeinschaft der S\u00e4chsischen IHKs, 23. Juni 2025)
Axel Klein
\r\nDas s\u00e4chsische Gastgewerbe steht seit Jahren unter enormem wirtschaftlichen Druck. Hohe Energiekosten, steigende Lebensmittelpreise, wachsende B\u00fcrokratie und anhaltender Fachkr\u00e4ftemangel belasten die Betriebe bereits massiv. Viele gastronomische und touristische Unternehmen arbeiten mit sehr hoher Personalkostenquote. Eine drastische Erh\u00f6hung des Mindestlohns um 17 Prozent ab 2026 w\u00fcrde viele Betriebe wirtschaftlich an ihre Grenzen bringen.
\r\nGerade in einer Branche, die \u00fcberwiegend kleinteilig, personalintensiv und saisonal gepr\u00e4gt ist, gef\u00e4hrden zu starke Lohnsteigerungen die Existenz vieler Arbeitgeber und Arbeitspl\u00e4tze. Schon heute k\u00f6nnen gestiegene Kosten kaum noch an die G\u00e4ste weitergegeben werden. Zus\u00e4tzliche Belastungen gef\u00e4hrden nicht nur die Wettbewerbsf\u00e4higkeit, sondern auch notwendige Investitionen in Qualit\u00e4t, Ausbildung und Zukunftssicherung.
\r\nDer Mindestlohn braucht ein verl\u00e4ssliches, sachorientiertes Verfahren.
Die Mindestlohnkommission bietet den richtigen Rahmen f\u00fcr eine unabh\u00e4ngige, verantwortungsvolle Abw\u00e4gung zwischen sozialer Absicherung der Besch\u00e4ftigten und wirtschaftlicher Tragf\u00e4higkeit f\u00fcr die Betriebe.
Politisch motivierte Eingriffe unterlaufen diesen Prozess und gef\u00e4hrden die notwendige Akzeptanz in der Praxis.
F\u00fcr nachhaltigen Wohlstand im Gastgewerbe braucht es:
# Planungssicherheit bei den Lohnkosten
# weniger B\u00fcrokratie und Abgaben
# bezahlbare Energie
# gezielte F\u00f6rderung von Qualifizierung und Fachkr\u00e4ftegewinnung
Das Gastgewerbe ist bereit, Verantwortung f\u00fcr gute Arbeitsbedingungen zu \u00fcbernehmen \u2014 aber in einem Rahmen, den die wirtschaftliche Realit\u00e4t auch tragen kann.
", "datePublished": "2025-06-24T16:16:19+02:00", "headline": "17 Prozent mehr Mindestlohn? F\u00fcr viele Betriebe nicht mehr tragbar" }Die sächsischen Industrie- und Handelskammern sehen die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab 2026 sehr kritisch. In der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage – geprägt von hohen Energiepreisen, schwacher Konjunktur und zurückhaltendem Konsum – würde eine Erhöhung um 17 % viele Unternehmen, besonders im Osten Deutschlands, erheblich belasten.
Die IHK betont, dass arbeitsintensive Betriebe durch steigende Löhne und hohe Lohnnebenkosten an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, was langfristig auch Investitionen und Innovationen gefährdet.
Die IHK fordert deshalb, das Verfahren zur Festlegung des Mindestlohns strikt der unabhängigen Mindestlohnkommission zu überlassen, die unter Berücksichtigung von Tarifentwicklung, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit sachgerechte Entscheidungen treffen soll.
Statt politisch getriebener Lohnvorgaben fordert die IHK eine wirtschaftsfreundliche Politik mit Investitionen, Bürokratieabbau, niedrigen Energiekosten und besserer Qualifizierung.
(Quelle: Pressemitteilung Landesarbeitsgemeinschaft der Sächsischen IHKs, 23. Juni 2025)
Axel Klein
Das sächsische Gastgewerbe steht seit Jahren unter enormem wirtschaftlichen Druck. Hohe Energiekosten, steigende Lebensmittelpreise, wachsende Bürokratie und anhaltender Fachkräftemangel belasten die Betriebe bereits massiv. Viele gastronomische und touristische Unternehmen arbeiten mit sehr hoher Personalkostenquote. Eine drastische Erhöhung des Mindestlohns um 17 Prozent ab 2026 würde viele Betriebe wirtschaftlich an ihre Grenzen bringen.
Gerade in einer Branche, die überwiegend kleinteilig, personalintensiv und saisonal geprägt ist, gefährden zu starke Lohnsteigerungen die Existenz vieler Arbeitgeber und Arbeitsplätze. Schon heute können gestiegene Kosten kaum noch an die Gäste weitergegeben werden. Zusätzliche Belastungen gefährden nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch notwendige Investitionen in Qualität, Ausbildung und Zukunftssicherung.
Der Mindestlohn braucht ein verlässliches, sachorientiertes Verfahren.
Die Mindestlohnkommission bietet den richtigen Rahmen für eine unabhängige, verantwortungsvolle Abwägung zwischen sozialer Absicherung der Beschäftigten und wirtschaftlicher Tragfähigkeit für die Betriebe.
Politisch motivierte Eingriffe unterlaufen diesen Prozess und gefährden die notwendige Akzeptanz in der Praxis.
Für nachhaltigen Wohlstand im Gastgewerbe braucht es:
# Planungssicherheit bei den Lohnkosten
# weniger Bürokratie und Abgaben
# bezahlbare Energie
# gezielte Förderung von Qualifizierung und Fachkräftegewinnung
Das Gastgewerbe ist bereit, Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen zu übernehmen — aber in einem Rahmen, den die wirtschaftliche Realität auch tragen kann.
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