Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

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Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

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Franziska Luthardt

Geschäftsführerin Mitgliederservice & Marketing

17 Prozent mehr Mindestlohn? Für viele Betriebe nicht mehr tragbar

Die sächsischen Industrie- und Handelskammern sehen die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab 2026 sehr kritisch. In der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage – geprägt von hohen Energiepreisen, schwacher Konjunktur und zurückhaltendem Konsum – würde eine Erhöhung um 17 % viele Unternehmen, besonders im Osten Deutschlands, erheblich belasten.
Die IHK betont, dass arbeitsintensive Betriebe durch steigende Löhne und hohe Lohnnebenkosten an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, was langfristig auch Investitionen und Innovationen gefährdet.
Die IHK fordert deshalb, das Verfahren zur Festlegung des Mindestlohns strikt der unabhängigen Mindestlohnkommission zu überlassen, die unter Berücksichtigung von Tarifentwicklung, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit sachgerechte Entscheidungen treffen soll.
Statt politisch getriebener Lohnvorgaben fordert die IHK eine wirtschaftsfreundliche Politik mit Investitionen, Bürokratieabbau, niedrigen Energiekosten und besserer Qualifizierung.
(Quelle: Pressemitteilung Landesarbeitsgemeinschaft der Sächsischen IHKs, 23. Juni 2025)

 

„Wir brauchen planbare, sachgerechte Lohnentscheidungen – keine Überforderung unserer Betriebe durch politisch motivierte Mindestlohnsteigerungen.“

Axel Klein

Das sächsische Gastgewerbe steht seit Jahren unter enormem wirtschaftlichen Druck. Hohe Energiekosten, steigende Lebensmittelpreise, wachsende Bürokratie und anhaltender Fachkräftemangel belasten die Betriebe bereits massiv. Viele gastronomische und touristische Unternehmen arbeiten mit sehr hoher Personalkostenquote. Eine drastische Erhöhung des Mindestlohns um 17 Prozent ab 2026 würde viele Betriebe wirtschaftlich an ihre Grenzen bringen.

Gerade in einer Branche, die überwiegend kleinteilig, personalintensiv und saisonal geprägt ist, gefährden zu starke Lohnsteigerungen die Existenz vieler Arbeitgeber und Arbeitsplätze. Schon heute können gestiegene Kosten kaum noch an die Gäste weitergegeben werden. Zusätzliche Belastungen gefährden nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch notwendige Investitionen in Qualität, Ausbildung und Zukunftssicherung.

Der Mindestlohn braucht ein verlässliches, sachorientiertes Verfahren.
Die Mindestlohnkommission bietet den richtigen Rahmen für eine unabhängige, verantwortungsvolle Abwägung zwischen sozialer Absicherung der Beschäftigten und wirtschaftlicher Tragfähigkeit für die Betriebe.
Politisch motivierte Eingriffe unterlaufen diesen Prozess und gefährden die notwendige Akzeptanz in der Praxis.

Für nachhaltigen Wohlstand im Gastgewerbe braucht es:
# Planungssicherheit bei den Lohnkosten
# weniger Bürokratie und Abgaben
# bezahlbare Energie
# gezielte Förderung von Qualifizierung und Fachkräftegewinnung

Das Gastgewerbe ist bereit, Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen zu übernehmen — aber in einem Rahmen, den die wirtschaftliche Realität auch tragen kann.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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