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Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

DEHOGA-Ausbildungsumfrage – Auswertung

An der Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes zum Thema Ausbildung während der Betriebsschließung (29.05. bis 07.06.2020) haben insgesamt 1.580 Ausbildungsbetriebe mit durchschnittlich 8 Azubis teilgenommen.

Die wichtigsten Aussagen der Ausbildungsbetriebe (deutschlandweit) zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Berufsausbildung im Gastgewerbe haben wir Ihnen nachstehend zusammengefasst: 

Betriebliche Ausbildung während der Betriebsschließungen:

  • 64 % der Ausbildungsbetriebe haben es in der Phase vor den Lockerungen die Auszubildenden sinnvoll beschäftigt.
  • 36 % mussten die Auszubildenden freistellen.
  • 58 % konnte Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden und plant solche auch nicht
  • In rund 30 % der Betriebe waren oder sind Auszubildende in Kurzarbeit

Berufsschulen:

  • 29 % der Betriebe bescheinigen den Berufsschulen ein gutes und ausreichendes digitales Lernangebot (z.B. Schulcloud, Online-Unterricht, digitaler Aufgabenversand)
  • 48 % sahen das Bemühen der Schulen, digitale Lernangebote zu schaffen, hielten das Ergebnis aber für nicht zufriedenstellend
  • 23 % der Betriebe mussten kein oder fast kein digitales Lernangebot der Berufsschule feststellen
  • 57 % bewerteten die Kommunikation zwischen Berufsschule und Auszubildenden / Ausbildungsbetrieben als zufriedenstellend.

Neueinstellungen und Übernahmen:

Bei den Aussichten für das neue Ausbildungsjahr 2020/2021 verdichtet sich die Befürchtung eines Corona-Schocks auf die gastgewerbliche Ausbildung

  • 19 % haben bereits Verträge geschlossen
  • 23 % werden die gleiche Zahl an Ausbildungsplätzen anbieten wie sonst
  • 29 % der Ausbildungsbetriebe planen für dieses Jahr keine neuen Ausbildungsverträge.
  • 16 % werden weiter ausbilden, allerdings mit weniger Plätzen als bisher.
  • 5 % werden wohl in Zukunft nicht mehr ausbilden.
  • 7 % geben an, dass sie zwar bereits Ausbildungsverträge geschlossen haben, jedoch befürchten, diese nicht erfüllen zu können.
  • 30 % der Betriebe wollen ihre ausgelernten Azubis wie auch ursprünglich geplant überwiegend übernehmen.
  • 30 % gibt jedoch an, ursprünglich Übernahmen geplant zu haben, diese aber jetzt aufgrund der Situation nicht realisieren zu können.

Schlussfolgerungen:

Derzeit hat die Corona-Krise noch wenige Auswirkungen auf das Bestehen von laufenden Ausbildungsverhältnissen im Gastgewerbe. Es ist aber konkret zu befürchten, dass die Corona-Krise massive Auswirkungen sowohl auf das nächste Ausbildungsjahr als auch auf die mittelfristige Fachkräftesituation in der Branche haben wird.

Betriebsindividuell ist es natürlich vollkommen nachvollziehbar und rational, dass sich Betriebe angesichts der massiven Unsicherheiten abwartend verhalten. Wenn wir allerdings davon ausgehen, dass der Fachkräftebedarf in der Branche nach Abklingen der unmittelbaren Corona-Auswirkungen wieder steigen wird, so werden die aktuellen Tendenzen die ohnehin bestehenden Herausforderungen auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt nachhaltig und breit verstärken. Das gilt umso mehr, als die Nachfrage nach Auszubildenden und Fachkräften in anderen Branchen nach wie vor vorhanden ist, also den jungen Leuten andernorts Perspektiven geboten werden und sie dann dauerhaft für die Branche verloren sind.

Unser Bestreben als DEHOGA wird es daher sein, Betriebe, die zögern, ob sie sich jetzt in Ausbildung engagieren, möglichst „im Spiel zu halten“. Das kann in dieser schwierigen Zeit nur gelingen, wenn betriebliche Ausbildung unterstützt wird.

Maßnahmen

Ausbildungsprämie (Koalitionsbeschluss) ABER Voraussetzung durchschnittlichen Ausbildungsverträge der letzten drei Jahre auch in 2020 – sonst kein Anspruch

Ausbildungsunterstützung: Hier muss die Allianz für Aus- und Weiterbildung beim Wort genommen werden, als dass darüber hinaus Branchenbesonderheiten zu berücksichtigen sind. Das Gastgewerbe ist unumstritten eine besonders betroffene Branche und dieser Betroffenheit muss auch bei der Rechnung getragen werden. Wenn die Hälfte der gastgewerblichen Betriebe planen, ihr Ausbildungsengagement zu reduzieren oder gar nicht mehr auszubilden, dann darf man nicht nur diejenigen finanziell unterstützen, die die Zahl der Ausbildungsplätze beibehalten, sondern man muss um jeden einzelnen Ausbildungsplatz kämpfen – auch mit finanzieller Unterstützung für die Betriebe, die es benötigen.

Es muss sichergestellt werden, dass für den Fall erneuter behördlicher Schließungen der gastgewerblichen Betriebe die Solidargemeinschaft über das Kurzarbeitergeld zumindest die Kosten für die Ausbildungsvergütung übernimmt.

Die jetzt in voller Dramatik zutage getretenen Schwächen vieler Berufsschulen in Sachen Digitalisierungmüssen mit voller Kraft angegangen werden. Insbesondere kleinere Berufsschulstandorte müssen dabei vom Bund, den Ländern und den Schulträgern mehr als bisher unterstützt werden.

Auch der Weg des DEHOGA, digitale Schulungsangebote für Ausbilder sowie digitale Prüfungsvorbereitung für Azubis zu unterstützen, ist wichtiger denn je.

Im Gastgewerbe sind Praktika und Probearbeit überdurchschnittlich wichtige Einstellungswege. Aufgrund des Social Distancing sind jedoch derzeit auch die Möglichkeiten der Berufsorientierung und des gegenseitigen persönlichen Kennenlernens erschwert. Für die oft kleinen Ausbildungsbetriebe ist es nahezu unmöglich, die herkömmlichen Wege des Ausbildungsmarketings durch digitale Methoden zu ersetzen. Hier liegen wichtige Betätigungsfelder insbesondere der Berufsberatung der Arbeitsagenturen und der IHKs, aber auch des DEHOGA.

Seit Jahren schon bildet das Gastgewerbe einen vergleichsweisen hohen Anteil an eher theorieschwachen Jugendlichen aus. Insbesondere für diese Zielgruppe aber auch für sog. Marktbenachteiligte ist die Einstiegsqualifizierung (EQ) ein guter, niedrigschwelliger Ansatz, der nachweislich zu guten Übergangsquoten in duale Ausbildung führt. Die geförderten EQ-Praktika ermöglichen den Jugendlichen einen Berufseinstieg, der ihnen ansonsten aufgrund der derzeit prekären Branchensituation versagt geblieben wäre. Für die Betriebe wird die Bindungsdauer zunächst auf 6-12 Monate verringert und in dieser Zeit die Qualifikation zudem finanziell gefördert. Nach der EQ-Zeit ist der Übergang in Ausbildung und auch die Anrechnung der EQ auf die Ausbildungsdauer möglich. Es ist jetzt die richtige Zeit für eine Renaissance des erfolgreichen Instruments der Einstiegsqualifizierung. Dieses sollte durch die Arbeitsagenturen und durch öffentliche Berichterstattung wieder stärker in den Vordergrund gerückt werden.

Erstellt von ds DEHOGA Sachsen letzte Änderung am
Aktualisierung der Empfehlung 115 (Ausbildungsvertragsmuster)

Quelle: https://pixabay.com/

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