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EuGH stoppt überzogene Einflussnahme der EU auf Löhne

Die Bundesregierung muss künftig verhindern, dass die EU noch stärker in die nationale Sozialpolitik eingreift. Über das Thema „Arbeitsbedingungen“ versucht Brüssel zunehmend, Einfluss auf Bereiche zu nehmen, die eigentlich Sache der Mitgliedstaaten sind. Das führt in die falsche Richtung: Statt mehr Kompetenzen in der Sozialpolitik erwarten Wirtschaft und Betriebe vor allem weniger Bürokratie und mehr Wettbewerbsfähigkeit.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun ein wichtiges Signal gesetzt. In seinem Urteil zur europäischen Mindestlohnrichtlinie stellt er klar: Die EU darf nicht direkt in die Festsetzung von Löhnen eingreifen. Dänemark hatte gegen die Richtlinie geklagt und argumentiert, dass die EU für Lohnfragen gar nicht zuständig sei.

Der EuGH folgt dieser Sichtweise teilweise. Zwei Passagen der Richtlinie wurden für nichtig erklärt, weil sie die Lohnhöhe unmittelbar beeinflussen würden. Der größte Teil der Richtlinie bleibt jedoch bestehen, da er nur mittelbar mit dem Thema Arbeitsentgelt zu tun hat.

Für Deutschland bedeutet das Urteil: Am deutschen Mindestlohngesetz ändert sich vorerst nichts. Wichtig ist jedoch ein anderer Punkt: Der oft genannte EU-Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns – der auch bei den geplanten Mindestlohnanhebungen auf 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027) eine Rolle spielte – ist keine bindende Vorgabe aus Brüssel. Und er darf es laut EuGH auch gar nicht sein.

 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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