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Minijob-Grenzen ändern sich ab 2026

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto je Stunde und für den 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro vorgesehen. 

Arbeitnehmer haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde, selbst wenn im Arbeitsvertrag ein geringerer Stundenlohn vereinbart ist. Dennoch ist der Abschluss einer Änderungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu empfehlen und in vielen Fällen notwendig. Mit einer Änderungsvereinbarung kann der Stundenlohn auf den gesetzlichen Mindestlohn erhöht und ggf. gleichzeitig die Arbeitszeit entsprechend reduziert werden. Im Ergebnis bliebe das Bruttoentgelt gleich.

Mit der Erhöhung des Mindestlohns verschiebt sich automatisch auch die Grenze für Minijobs, weil diese dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist. Für das Jahr 2026 ergibt sich daraus eine neue monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro. 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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