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Ihr Ansprechpartner

Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

Neue CoronaSchutzVO – Das gilt vom 26.08. bis 22.09.2021 in Sachsen

Erfreulich:

Die Öffnung sowie die Inanspruchnahme von Geschäften, Einrichtungen, Veranstaltungen u.a. sind unter Einhaltung eines schriftlichen Hygienekonzeptes fortan inzidenzunabhängig möglich

was bleibt:

Generell Mindestabstand von 1,5 Metern (ständig empfohlen)

Generell Mund-Nasen-Bedeckung (ständig empfohlen)

Generell Hygienekonzept

Generell Großveranstaltungen mit Kontakterfassung, 3G-Regelung und Hygienekonzept, mediz. Mund-Nasen-Schutz abseits des eigenen Platzes

Inzidenz U10:

Medizinische Mund-Nasen-Schutz entfällt, außer im ÖPNV und bei körpernahmen Dienstleistungen, Ladengeschäften und Märkte, wenn Mindestabstand unterschritten wird

Inzidenz Ü35 (5+2 Regeung) in LK oder kreisfreier Stadt

Kontaktdatenerfassung und 3G-Regelung für

# dem Zugang zur Innengastronomie,

# der Teilnahme an Veranstaltungen und Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Innenräumen,

# der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen und Prostitution (Ausnahme: sofern die Nutzung bzw. Inanspruchnahme medizinisch notwendig)

# dem Sport im Innenbereich und Zugang zu Hallenbädern und Saunen (Ausnahme: sofern die Nutzung bzw. Inanspruchnahme medizinisch notwendig)

# dem Zugang zu Diskotheken, Bars und Clubs im Innenbereich und

# der Beherbergung bei Anreise (Ausnahme: Campingplätzen und die Vermietung von Ferienwohnungen)

# Für Großveranstaltungen gelten folgende Einschränkungen: Innenbereich max. 5.000 Personen zeitgleich oder max. 50% der Höchstkapazität. Erhalten nur Geimpfte, Genesene und PCR-getestete Zugang entfällt die Kapazitätsbeschränkung – Außenbereich Maximalauslastung und 3G-Regelung (innen und außen: Max-Auslastung bis 25.000 Personen)

# Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt: zweimal wöchentlich einen negativen Test

 

Vorwarnstufe (Maßnahmen gelten für ganz Sachsen)

Belegung 650 Betten Normalstation oder 180 Betten Intensivstation (5+2 Regelung)

 

# Maßnahmen der Inzidenz Ü35

# Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum: max. 10 Personen | Geimpfte und Genesene sowie Kinder U14 werden nicht mitgezählt

 

Überlastungsstufe (Maßnahmen gelten für ganz Sachsen)

Belegung 1.300 Betten auf der Normal- oder 420 Betten auf der Intensivstation (5+2 Regelung)

 

# Maßnahmen der Vorwarnstufe (incl. Maßnahmen der Inzidenz Ü35)

# 2G-Regelung überall, wo vorher 3G-Regelung herrschte, auch bei Großveranstaltungen

# Ausnahme: bei nichttouristischen Beherbergungen ist weiterhin ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend, bei Messen ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests zulässig

# Private Zusammenkünfte nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes + eine weitere Person | Geimpfte, Genesene sowie Kinder U14 werden nicht mitgezählt

 

Aktuelle Inzidenzen:

U10: Bautzen, Görlitz, Meißen, Vogtland

U35: alle anderen LK

Ü35: kein Landkreis

 

Aktuelle Auslastung Betten (24.08.)

Normalstation: 76 (von 650 bis Vorwarnstufe)

Intensivstation: 23 (von 180 bis Vorwarnstufe)

 

Allgemeinverfügung und Sächsische Corona Schutz Verordung als PDF hier zum Download

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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