Hoteliers sollen f\u00fcr entstandene finanzielle Sch\u00e4den entsch\u00e4digt werden. Grundlage ist das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs vom 19.09.2024, das die Unzul\u00e4ssigkeit dieser Parit\u00e4tsklauseln best\u00e4tigt hat (Az: C-264/23).
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", "datePublished": "2025-07-30T10:38:49+02:00", "headline": "Sammelklage gegen Booking.com: Anmeldefrist bis 29. August 2025 verl\u00e4ngert" }Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa haben sich bereits der von HOTREC und zahlreichen nationalen Hotelverbänden unterstützten Sammelklage gegen Booking.com angeschlossen. Hintergrund ist die langjährige Nutzung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln, durch die Hotels finanziell benachteiligt wurden.
Angesichts der hohen Beteiligung und der aktuellen betrieblichen Belastung in der Hauptsaison wurde die Anmeldefrist zur kostenfreien und risikofreien Teilnahme nun bis zum 29. August 2025 verlängert.
Jetzt anmelden unter:www.mybookingclaim.com
Ziel der Klage:
Hoteliers sollen für entstandene finanzielle Schäden entschädigt werden. Grundlage ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.09.2024, das die Unzulässigkeit dieser Paritätsklauseln bestätigt hat (Az: C-264/23).
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