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Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer

Für Aufregung sorgt derzeit ein richtungsweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs, das potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Nachfolge in zahlreichen Familienbetrieben des Beherbergungsgewerbes haben könnte.

Wir werden uns nun darum kümmern, dass dieses Urteil nicht zur Anwendung kommt. Dazu haben wir an Staatsminister Martin Dulig ein Schreiben gesandt und dringend Maßnahmen vom Freistaat gefordert, damit eine Nachfolge in zigtausenden Familienbetrieben nicht gefährdet wird.

Das Schreiben können Sie HIER einsehen....

 

Was ist Sache?

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24.02.2024, veröffentlicht am 27.06.2024, könnte die Nachfolge in Familienbetrieben des Beherbergungsgewerbes gefährden. Der BFH entschied, dass ein Parkhaus als nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen gilt und damit der Erbschaftsteuer unterliegt. Der BFH stellte zudem klar, dass auch Beherbergungsbetriebe und Räume in Gaststätten nicht begünstigt seien, da der Gesetzgeber nur bestimmte Sachverhalte steuerlich begünstigt.

Der DEHOGA Bundesverband fordert dringende Klarstellungen vom Gesetzgeber, um Benachteiligungen von Hotels und Beherbergungsbetrieben bei der Erbschaftssteuer zu vermeiden. Der Verband hat sich bereits an Bundesminister Christian Lindner und andere Politiker gewandt, um eine gesetzliche Klarstellung zu erreichen. Ziel ist es, die Nachfolge in Familienunternehmen sicherzustellen, da diese Betriebe eine hohe arbeitsmarktpolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung haben. Der DEHOGA Bundesverband setzt sich intensiv für eine rasche politische Reaktion ein, um Planungs- und Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu gewährleisten.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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