Ihre Ansprechpartnerin
Geschäftsführerin Mitgliederservice & Marketing
Ihr Ansprechpartner
Regionalleiter Mitgliederservice | Leipzig Stadt - Landkreis Leipzig & Nordsachsen
Ihre Ansprechpartnerin
Mitgliederservice | Dresden - Meißen - Sächs. Schweiz - Bautzen - Görlitz
Ihre Ansprechpartnerin
Ansprechpartnerin der Sparkassen-Versicherung Sachsen
Ab dem 1. Januar 2023 werden Sie als Mitglied des DEHOGA Sachsen e.V. automatisch rechtsschutzversichert sein. Ihr Versicherungsschutz besteht aus dem Unternehmer-Rechtsschutz (Baustein A) und dem Spezial-Straf-Rechtsschutz (Baustein S). Diese zwei Bausteine decken die wichtigsten Bereiche Ihres unternehmerischen Risikos ab.
Der neue inkludierte Rechtschutz-Gruppenvertrag ergänzt ideal die rechtliche Beratung des Landesverbandes, die Sie natürlich weiterhin im gewohnten Umfang in Anspruch nehmen können.
Einer Ihrer Angestellten ist in letzter Zeit häufiger zu spät zum Dienst erschienen und hat sich dann auch noch unfreundlich gegenüber den Gästen verhalten. Trotz zweier Abmahnungen zu diesen Vorfällen hat der Mitarbeiter sein Verhalten nicht geändert, so dass Sie gezwungen sind, die Kündigung auszusprechen. Ihr Mitarbeiter wehrt sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Daraufhin beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der das Verfahren für Sie übernimmt und auch zu Ihren Gunsten entscheidet. In dem Verfahren entstehen Kosten in Höhe von 2.400 Euro.
In Ihrer Küche bricht aus unerkannten Gründen ein Feuer aus. Sie benachrichtigen die Feuerwehr, die den Brand umgehend löschen kann. Es wird glücklicherweise niemand verletzt. Die Polizei leitet trotzdem gegen Sie und Ihren Küchenchef ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung ein. Ihr Anwalt kann erreichen, dass die beiden Verfahren umgehend eingestellt werden, da Sie beide keine Schuld trifft. Trortdem entstehen für Sie und Ihren Küchenchef Anwaltskosten in Höhe von jeweils 1.200 Euro.
Der versicherte Mitgliedsbetrieb und sein(e) Inhaber für die gewerbliche Tätigkeit
Die vom versicherten Mitgliedsbetrieb beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
# Kosten eines Rechtsanwalts gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Spezial-Straf-Rechtsschutz werden auch Honorarvereinbarungen mit einem Rechtsanwalt übernommen)
# Gerichtskosten
# Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden.
# Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
# Zwangsvollstreckungskosten (z.B. Gerichtsvollzieher)
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt
# 300,- Euro pro Rechtsschutzfall
# die Selbstbeteiligung entfällt komplett, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung abschließend erledigt ist
# die Selbstbeteiligung reduziert sich im Rechtsschutzfall um 150,- Euro, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt mandatieren
# Keine Wartezeit für DEHOGA-Mitgliedsbetriebe
# Drei Monate Wartezeit im Arbeits- und Verwaltungs- Rechtsschutz für DEHOGA-Neumitglieder ab dem 02.01.2023
# Wartezeitverzicht bei nahtloser Rechtsschutz-Vorversicherung des Mitglieds.
Mitglieder des DEHOGA Sachsen senden Ihre Schadenmeldung bitte unter Angabe der Mitgliedsnummer mit diesem Formular an rechtsschutzversicherung(at)dehoga-sachsen.de
Neben der DEHOGA-Rechtsberatung, die Sie kostenfrei in Anspruch nehmen können, werden Sie ab dem 1. Januar 2023 automatisch rechtsschutzversichert sein. Durch den Gruppenvertrag können erheblich günstigere Konditionen erreicht werden. Dies schafft einen weiteren geldwerten Vorteil der Mitgliedschaft im DEHOGA Sachsen e.V.
# Kosten eines Rechtsanwalts gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
# im Spezial-Straf-Rechtsschutz werden auch Honorarvereinbarungen mit einem Rechtsanwalt übernommen
# Gerichtskosten
# Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden
# Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
# Zwangsvollstreckungskosten (z.B. Gerichtsvollzieher)
# Versicherungssumme: unbegrenzt
Der Rechtsschutz-Gruppenvertrag deckt ab dem 01.01.2023 die wichtigsten Bereiche Ihres gewerblichen Risikos ab: Den Unternehmer-Rechtsschutz und den Spezial-Straf-Rechtsschutz. Diese Bereiche sind dann automatisch in Ihrer Mitgliedschaft enthalten.
Sie können weitere Bereiche absichern: Den Verkehrs-Rechtschutz für Firmen-Fahrzeuge, den Hilfsgeschäfte- und Vertrags-Rechtsschutz für Ihr Unternehmen und natürlich die Absicherung für Ihren privaten Bereich. Alle diese zusätzlichen Bausteine können Sie zu Sonderkonditionen abschließen, die wir Ihnen demnächst auf der Website mitteilen werden.
Wenn Sie schon eine Rechtsschutzversicherung der ÖRAG über die Sparkassen-Versicherung Sachsen haben, können Sie den dort laufenden Vertrag ab sofort an den Gruppenvertrag anpassen und somit eine große Prämienersparnis erzielen. Bitte beachten Sie, dass Sie automatisch über den Gruppenvertrag mit den Bausteinen Unternehmer- und Spezial-Straf-Rechtsschutz versichert sind. Ihr bestehender Vertrag, der diese Absicherung ggf. auch enthält, wird jedoch nicht automatisch angepasst. Bitte wenden Sie sich zur Neuordnung und Beratung bzgl. einer Anschlussdeckung an Ihren Ansprechpartner bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen.
Für weiterführende Fragen nehmen Sie Kontakt mit Ihrem regionalen DEHOGA-Ansprechpartner auf.
Bei einem Gruppenvertrag ist der Vertragspartner ausschließlich der Verband (DEHOGA Sachsen e.V.) mit der Gesamtheit seiner Mitglieder selbst. Auf diesem Wege können auf der Kostenseite erheblich günstigere Konditionen erreicht werden. Es handelt sich um eine gemeinsame Leistung der Solidargemeinschaft im DEHOGA Sachsen e.V.
Im Gegensatz wird bei einem Rahmenvertrag (bspw. Strom-Rahmenvertrag) zwischen dem einzelnen Mitglied und dem Dienstleister ein eigenes Vertragsverhältnis begründet.
Diese Streitigkeiten sind in dem Gruppenvertrag nicht abgedeckt. Sie können solche Themen aber über die Zusatzdeckung des Firmenvertrags-Rechtsschutzes absichern.
Nein, einzelne versicherte Mitglieder verlieren auch bei ungünstigem Schadensverlauf nicht ihren Versicherungsschutz, da der Verband der Versicherungsnehmer ist. Das ist neben dem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis der zweite entscheidende Grund für den Gruppenvertrag.
Ja, die Landesverbände Hessen (seit 2015), Rheinland-Pfalz (seit 2020), Bayern (seit 2022) und Thüringen (ab 2023) haben über die ÖRAG Gruppenversicherungsverträge für Ihre Mitglieder abgeschlossen. Sowohl die Mitglieder wie auch die Verbände berichten von äußerst positiven Erfahrungen.
# Keine Wartezeit für DEHOGA-Mitgliedsbetriebe
# Drei Monate Wartezeit im Arbeits- und Verwaltungs- Rechtsschutz sowie im Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz für DEHOGA-Neumitglieder ab dem 02.01.2022
# Immer Wartezeitverzicht bei nahtloser Rechtsschutz- Vorversicherung des Mitglieds.
Nein. Im wesentlichen beruht die Beitragsanpassung auf dem deutlich gestiegenen Informations- und Beratungsbedarf der Mitgliedsbetriebe, den damit verbundenen technischen Maßnahmen sowie den zahlreichen Projekten u.a. zur Nachwuchsgewinnung und dem Arbeitskräfterekruting. Wir unterstützen Mitglieder bei der Problemlösung mit Arbeitsagenturen, Förderbanken und Aufsichtsbehörden und begleiten Unternehmer auf einen oft langen Weg der Widerspruchsverfahren gegen erlassene Bescheide.
Darüber hinaus sind wir mit zahlreichen Kommunen, Gemeinde- und Stadträten im Dialog, um gute Rahmenbedingungen für unsere Mitgliedsbetriebe und das gesamte Gastgewerbe zu schaffen. Von diesen und weiteren Gremien werden wir als Experten und Sachverständige für das Gastgewerbe in Sachsen einberufen und um Stellungnahmen und Expertiesen gebeten.
Um den damit verbundenen Aufwand zu decken und auch weiterhin und nachhaltig für das sächsische Gastgewerbe zu kämpfen und zu streiten, wurden die Beitragsanpassungen nötig.
Ja! Prüfen Sie Ihr Rechtsschutzversicherungspaket. Für die Bestandteile, die der DEHOGA-Gruppenvertrag nicht decken wird, gibt es eine Rahmenvertragsvereinbarung für Mitglieder, so dass Sie auch hier in den Genuss besonders günstiger Verbandskonditionen kommen.
Ja! Der DEHOGA Sachsen e.V. hat mit seinem Versicherungspartner eine Vereinbarung für solche Altverträge verhandelt. Die ÖRAG bietet auch für den Vertrags-Rechtsschutz eine Lösung als Ergänzungsdeckung an. Fragen Sie in diesem Fall einfach Ihre regionalen DEHOGA-Ansprechpartner.
Weil im Geschäfts- und Privatleben noch weitere juristische Risiken bestehen, bietet die ÖRAG eine individuelle Ergänzungsabsicherung an, die – falls gewünscht – zusätzlich zum DEHOGA Rechtsschutz abgeschlossen werden kann – auch hier selbstverständlich zu günstigen Sonderkonditionen. Damit können konkret die Bereiche Gewerberaum- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und der Firmenvertrags-Rechtsschutz für Ihren Gastronomiebetrieb sowie der private Bereich ergänzt werden.
Rechtsschutz für telefonische Erstberatung
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Sozial-Rechtsschutz
Opfer-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz
Grundstücks-Rechtsschutz für das selbst genutzte Gewerbeobjekt
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Eigentum, Pacht, Miete; auch für den Bierliefervertrag als Teil des Pachtvertrags)
Schadenersatz-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Privat-,
Verkehrs-,
Haus- und Wohnungs- und
Berufs-Rechtsschutz
Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern