Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

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Webinar: Die eRechnung ab 2025 - Digitalisierung im Rechnungswesen

Die Pflicht zur Nutzung der eRechnung in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen eingeführt. Dies gilt auch für das Gastgewerbe, und zwar dann, wenn Rechnungen zwischen Unternehmen ausgestellt werden. Die Verpflichtung betrifft alle Rechnungen, die den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes (§14 UStG) unterliegen und im Inland ausgestellt werden.

Im Gastgewerbe bedeutet das konkret, dass alle Rechnungen, die an Geschäftskunden (z. B. Firmen, die Übernachtungen oder Veranstaltungen buchen) ausgestellt werden, in elektronischem Format erfolgen müssen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser eRechnungspflicht.

Da die Umstellung organisatorische und technische Anpassungen erfordert, möchten wir Sie noch einmal mit den wichtigsten Fakten vertraut machen und haben dazu eine Fachexpertin von ETL ADHOGA Dresden GmbH eingeladen. Wir informieren Sie natürlich auch zu möglichen technischen Lösungen.

Webinar eRechnung 2025

Mittwoch, 18. Dezember 2024 um 14 Uhr über MS Teams

Den Link erhalten Sie nach Anmeldung via Mail an Franziska Luthardt | luthardt(at)dehoga-sachsen.de

Kosten: für DEHOGA-Mitglieder kostenfrei
Nichtmitglieder zahlen 29 Euro (Buchung HIER...)

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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