Die Pflicht zur Nutzung der eRechnung in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen eingeführt. Dies gilt auch für das Gastgewerbe, und zwar dann, wenn Rechnungen zwischen Unternehmen ausgestellt werden. Die Verpflichtung betrifft alle Rechnungen, die den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes (§14 UStG) unterliegen und im Inland ausgestellt werden.
Im Gastgewerbe bedeutet das konkret, dass alle Rechnungen, die an Geschäftskunden (z. B. Firmen, die Übernachtungen oder Veranstaltungen buchen) ausgestellt werden, in elektronischem Format erfolgen müssen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser eRechnungspflicht.
Da die Umstellung organisatorische und technische Anpassungen erfordert, möchten wir Sie noch einmal mit den wichtigsten Fakten vertraut machen und haben dazu eine Fachexpertin von ETL ADHOGA Dresden GmbH eingeladen. Wir informieren Sie natürlich auch zu möglichen technischen Lösungen.
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