Am 14. Mai lag jedoch die Inzidenz noch bei bundesweit 96,5, heute in Sachsen bei 14,7.
Richtigerweise haben fast alle L\u00e4nder die Testpflicht in der Au\u00dfengastronomie inzwischen abgeschafft, bei der Inzidenz unter 35 entf\u00e4llt sie inzwischen auch f\u00fcr die Innengastronomie in zahlreichen Bundesl\u00e4ndern. In Bayern entf\u00e4llt sie bereits bei einer Inzidenz von 50.
Wir erwarten, dass aufgrund der wirklich erfreulichen Entwicklung der Inzidenzwerte und steigender Impfquoten die Testpflicht abgeschafft wird.
Bei unserer Umfrage von letzter Woche haben \u00fcber 80% der 5.640 Teilnehmer angegeben, dass f\u00fcr sie diese Lockerung vordringlich ist. Insbesondere haben auch die G\u00e4ste vielfach kein Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr. Das gilt einmal mehr, wenn in zwei benachbarten Landkreisen unterschiedliche Regelungen gelten.
Wir machen uns weiter stark, dass Testpflichten im Gastgewerbe bald der Vergangenheit angeh\u00f6ren und sind st\u00e4ndig in Gespr\u00e4chen mit Partnern, wie mal bis dahin die Testpflichten praktikabel und sinnvoll in den Alltag integrieren kann.
Hierzu informieren wir Sie u.a. in unseren w\u00f6chentlichen Unternehmer-Chats, auf unserer Homepage und bei facebook
Die Allgemeinverf\u00fcgung zur Anordnung von Hygieneauflagen steht Ihnen Hier zum Download zur Verf\u00fcgung
Weitere Informationen und aktuellen Inzidenzwerte finden Sie HIER
\r\nEine \u00dcbersicht der aktuellen Lockerungen haben wir Ihnen HIER zusammengestellt
\r\n\r\n", "datePublished": "2021-06-12T08:51:47+02:00", "headline": "Jetzt online: CoronaSchutzVerordnung und Allgemeinverf\u00fcgung Abschaffung der Testpflicht \u00fcberf\u00e4llig!" }Keine Frage, die Testungen spielten im April und Mai eine große Rolle bei der Frage, ob wir geöffnet werden. Das Vorliegen der sog. 3 G’s (Geimpft, Genesen, Getestet) war für die Landesregierungen ganz maßgeblich bei der Bewilligung der stufenweisen Öffnungen.
Am 14. Mai lag jedoch die Inzidenz noch bei bundesweit 96,5, heute in Sachsen bei 14,7.
Richtigerweise haben fast alle Länder die Testpflicht in der Außengastronomie inzwischen abgeschafft, bei der Inzidenz unter 35 entfällt sie inzwischen auch für die Innengastronomie in zahlreichen Bundesländern. In Bayern entfällt sie bereits bei einer Inzidenz von 50.
Wir erwarten, dass aufgrund der wirklich erfreulichen Entwicklung der Inzidenzwerte und steigender Impfquoten die Testpflicht abgeschafft wird.
Bei unserer Umfrage von letzter Woche haben über 80% der 5.640 Teilnehmer angegeben, dass für sie diese Lockerung vordringlich ist. Insbesondere haben auch die Gäste vielfach kein Verständnis dafür. Das gilt einmal mehr, wenn in zwei benachbarten Landkreisen unterschiedliche Regelungen gelten.
Wir machen uns weiter stark, dass Testpflichten im Gastgewerbe bald der Vergangenheit angehören und sind ständig in Gesprächen mit Partnern, wie mal bis dahin die Testpflichten praktikabel und sinnvoll in den Alltag integrieren kann.
Hierzu informieren wir Sie u.a. in unseren wöchentlichen Unternehmer-Chats, auf unserer Homepage und bei facebook
Die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen steht Ihnen Hier zum Download zur Verfügung
Weitere Informationen und aktuellen Inzidenzwerte finden Sie HIER
Eine Übersicht der aktuellen Lockerungen haben wir Ihnen HIER zusammengestellt
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