Das Eckpunktepapier sieht zudem unter anderem weitere folgende Neuerungen vor:
# Lebensmittelinformations-Durchf\u00fchrungsverordnung: F\u00fcr die nach \u00a7 4 Absatz 4 Lebensmittelinformations-Durchf\u00fchrungsverordnung (LMIDV) vorzuhaltenden schriftlichen Aufzeichnungen \u00fcber in loser Ware enthaltene Allergene soll die digitale Form erm\u00f6glicht werden. Dies gilt dann auch f\u00fcr verpflichtende Informationen \u00fcber in loser Ware enthaltene Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen, da f\u00fcr die Art und Weise der Kennzeichnung in den einschl\u00e4gigen Vorgaben auf die Regelung der LMIDV verwiesen wird.
# Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen f\u00fcr Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verk\u00fcrzt werden.
# Informationspflichten: Diese sollen auf Aktualit\u00e4t, Harmonisierungsm\u00f6glichkeiten und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung f\u00fcr den Mittelstand \u00fcberpr\u00fcft werden. Dabei werden die Informationspflichten im Energierecht, im Au\u00dfenwirtschaftsrecht, im Mess- und Eichwesen sowie im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung als auch in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Pr\u00fcfstand gestellt.
Schriftformerfordernisse: Die Elektronische Form soll im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie m\u00f6glich aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr f\u00fcr die Wirtschaft sowie f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger vereinfacht und weitm\u00f6glichst digitalisiert werden.
# Arbeitszeit: F\u00fcr die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen in \u00a7 630 BGB soll ebenfalls die elektronische Form erm\u00f6glicht werden. Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz soll mit dem Ziel angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erf\u00fcllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen \u00fcber die im Betrieb oder in der Dienststelle \u00fcbliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verf\u00fcgung stellt, sofern alle Besch\u00e4ftigten freien Zugang zu den Informationen haben.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Das Schriftformerfordernis im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz f\u00fcr Antr\u00e4ge auf Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ablehnung sowie die Geltendmachung des Anspruchs auf Elternzeit soll durch die Textform ersetzt werden.
Wir werden die weiteren Prozesse nat\u00fcrlich im Sinne von Gastronomie und Hotellerie begleiten und Sie dazu auf dem Laufenden halten.
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche die vom Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit will die Regierung einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden leisten: Unter anderem sieht das Papier vor, dass die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige abgeschafft werden soll. Aus Sicht des DEHOGA ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, ist die Pflicht zum Ausfüllen papierhafter Meldescheine doch schon lange ein Ärgernis für die Betriebe. Wichtige Details sind aber noch klärungsbedürftig.
Das Eckpunktepapier sieht zudem unter anderem weitere folgende Neuerungen vor:
# Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung: Für die nach § 4 Absatz 4 Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) vorzuhaltenden schriftlichen Aufzeichnungen über in loser Ware enthaltene Allergene soll die digitale Form ermöglicht werden. Dies gilt dann auch für verpflichtende Informationen über in loser Ware enthaltene Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen, da für die Art und Weise der Kennzeichnung in den einschlägigen Vorgaben auf die Regelung der LMIDV verwiesen wird.
# Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
# Informationspflichten: Diese sollen auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand überprüft werden. Dabei werden die Informationspflichten im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Mess- und Eichwesen sowie im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung als auch in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Prüfstand gestellt.
Schriftformerfordernisse: Die Elektronische Form soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden.
# Arbeitszeit: Für die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen in § 630 BGB soll ebenfalls die elektronische Form ermöglicht werden. Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz soll mit dem Ziel angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt, sofern alle Beschäftigten freien Zugang zu den Informationen haben.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Das Schriftformerfordernis im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ablehnung sowie die Geltendmachung des Anspruchs auf Elternzeit soll durch die Textform ersetzt werden.
Wir werden die weiteren Prozesse natürlich im Sinne von Gastronomie und Hotellerie begleiten und Sie dazu auf dem Laufenden halten.
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