Neben einer Anpassung der Verg\u00fctung wurde auch die Planungssicherheit f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten und Unternehmen im Sinne der sozialen Verantwortung ber\u00fccksichtigt.
\r\nDer Vertrag wurde einvernehmlich f\u00fcr drei Jahre abgeschlossen. Die Entgelte erh\u00f6hen sich in 3 Schritten. Im Ausgleich zu den \u201eLeermonate\u201c werden jedem Mitarbeiter, auf den der Tarifvertrag Anwendung findet, 2 Tage Sonderurlaub gew\u00e4hrt. Ausgenommen davon sind die Auszubildenden. Auch eine deutliche Erh\u00f6hung der Lehrlingsentgelte wurde vereinbart.
\r\nDer DEHOGA setzt sich kontinuierlich f\u00fcr die Interessen der Branche ein, damit diese zukunftsf\u00e4hig bleibt. Die T\u00fcr des Dehoga steht weiterhin offen f\u00fcr die NGG, nicht nur f\u00fcr Tarifverhandlungen, sondern auch in unserem gemeinsamen, t\u00e4glichen Bem\u00fchen f\u00fcr die Branche. Das verstehen wir unter einer Sozialpartnerschaft.
\r\nEin zentraler Punkt war die Erwartung, dass sich die Gewerkschaft st\u00e4rker f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Branche engagiert. Auch in der F\u00f6rderung von Nachwuchsarbeit und der Ausbildung von Mitarbeitern ist die Sozialpartnerschaft gefragt. \u201eWir investieren viel Zeit und Geld in die Gewinnung und Unterst\u00fctzung der Jugend sowie der Facharbeiter. Auch wir sind f\u00fcr das Wohl der Mitarbeiter, jedoch sollten wir das Wohl unserer G\u00e4ste nicht au\u00dfer Acht lassen. Diese Gradwanderung laden wir die NGG gerne ein mitzugehen. Beides in Einklang zu bringen zum Wohl unserer Branche und entgegen einer \u201eServicew\u00fcste Deutschland\u201c sollte unser Focus und unser gemeinsames Bestreben sein.\u201c, betonte Axel Klein Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer des S\u00e4chsischen Hotel- und Gastst\u00e4ttenverbandes.
\r\n\r\n", "datePublished": "2024-06-19T15:33:43+02:00", "headline": "Abschluss der Tarifverhandlungen zwischen DEHOGA und NGG" }Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen.
Neben einer Anpassung der Vergütung wurde auch die Planungssicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen im Sinne der sozialen Verantwortung berücksichtigt.
Der Vertrag wurde einvernehmlich für drei Jahre abgeschlossen. Die Entgelte erhöhen sich in 3 Schritten. Im Ausgleich zu den „Leermonate“ werden jedem Mitarbeiter, auf den der Tarifvertrag Anwendung findet, 2 Tage Sonderurlaub gewährt. Ausgenommen davon sind die Auszubildenden. Auch eine deutliche Erhöhung der Lehrlingsentgelte wurde vereinbart.
Der DEHOGA setzt sich kontinuierlich für die Interessen der Branche ein, damit diese zukunftsfähig bleibt. Die Tür des Dehoga steht weiterhin offen für die NGG, nicht nur für Tarifverhandlungen, sondern auch in unserem gemeinsamen, täglichen Bemühen für die Branche. Das verstehen wir unter einer Sozialpartnerschaft.
Ein zentraler Punkt war die Erwartung, dass sich die Gewerkschaft stärker für die Unterstützung der Branche engagiert. Auch in der Förderung von Nachwuchsarbeit und der Ausbildung von Mitarbeitern ist die Sozialpartnerschaft gefragt. „Wir investieren viel Zeit und Geld in die Gewinnung und Unterstützung der Jugend sowie der Facharbeiter. Auch wir sind für das Wohl der Mitarbeiter, jedoch sollten wir das Wohl unserer Gäste nicht außer Acht lassen. Diese Gradwanderung laden wir die NGG gerne ein mitzugehen. Beides in Einklang zu bringen zum Wohl unserer Branche und entgegen einer „Servicewüste Deutschland“ sollte unser Focus und unser gemeinsames Bestreben sein.“, betonte Axel Klein Hauptgeschäftsführer des Sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes.
Die Entgelte erhöhen sich in 3 Schritten:
zum 1.06.2024 um 7%
zum 1.06.2025 um 5%
zum 1.06.2026 um 5%
Kompensation für „Leermonate“: 2 Tage Sonderurlaub für jeden Mitarbeiter (Azubis ausgenommen)
Anpassung der Lehrlingsentgelte wurde vereinbart.
Lehrjahre | August 2024 | August 2025 | August 2026 |
1. LJ | 1.000 Euro | 1.025 Euro | 1.055 Euro |
2. LJ | 1.100 Euro | 1.125 Euro | 1.155 Euro |
3. LJ | 1.200 Euro | 1.225 Euro | 1.255 Euro |
Sobald der Entgelttarifvertrag in der angepassten Fassung vorliegt, steht dieser zum DOWNLOAD in "mein DEHOGA" kostenfrei für Mitglieder zur Verfügung und ist im DEHOGA-Shop kostenpflicht abrufbar.
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