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Booking.com: Mehr als 18.000 Hotels beteiligen sich an Sammelklage

18.135 Hotels aus ganz Europa fordern Schadenersatz von Booking.com. Hintergrund sind die jahrelang verwendeten Preisparitätsklauseln, die Hotels in ihrer Preisgestaltung einschränkten. Eine erste Gerichtsanhörung wird für 2027 erwartet.

Worum geht es bei der Klage?

Die niederländische Stichting Hotel Claims Alliance (SHCA) hat am 30. Oktober 2026 die dritte und letzte Gruppe teilnehmender Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht.

Damit beteiligen sich insgesamt 18.135 Hotels an der Sammelklage gegen Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com. Innerhalb von drei Monaten ist die Zahl der teilnehmenden Betriebe um 68 Prozent gestiegen.

Im Mittelpunkt stehen sogenannte Preisparitätsklauseln, die Booking.com zwischen 2004 und 2024 verwendete. Diese schränkten die Möglichkeiten der Hotels ein, ihre Zimmer über andere Vertriebskanäle – insbesondere die eigene Website – günstiger anzubieten.

Die beteiligten Hotels machen geltend, dadurch finanzielle Nachteile erlitten zu haben, und fordern entsprechenden Schadenersatz.

Wie geht es weiter?

Nach Angaben der SHCA könnte sich die gesamte Schadenersatzforderung auf mehrere Milliarden Euro zuzüglich Zinsen belaufen. Die tatsächliche Höhe möglicher Ansprüche ist noch nicht gerichtlich festgestellt.

Eine erste Anhörung vor dem Bezirksgericht Amsterdam wird für 2027 erwartet. Mit der Einreichung der dritten Gruppe wurde die Anmeldephase für diese Sammelklage abgeschlossen.

Die Initiative wird unter anderem vom Hotelverband Deutschland (IHA) und dem europäischen Dachverband HOTREC unterstützt.

Was bedeutet das für Hotels in Sachsen?

Das Verfahren betrifft eine für viele Beherbergungsbetriebe wichtige Frage: Wie frei können Hotels ihre Zimmerpreise gestalten und über welche Vertriebskanäle können sie ihre Angebote vermarkten?

DEHOGA Sachsen wird die weitere Entwicklung gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland beobachten und über wichtige Ergebnisse informieren.

Weitere Informationen:Pressemitteilung des Hotelverbands Deutschland (IHA)

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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