Der Große Vorstand des DEHOGA Bundesverbandes, das Spitzengremium mit Vertretern der Landesverbände, Fachverbände und Fachabteilungen, hat dazu in Rostock einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Gerade im Gastgewerbe spielen Minijobs eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen es den Betrieben, Arbeitsspitzen am Abend, an Wochenenden oder bei Veranstaltungen flexibel abzudecken.
Nach Angaben des DEHOGA haben sich rund sieben Millionen Menschen bewusst für diese Beschäftigungsform entschieden. 95 Prozent der Minijobber gehen einer Hauptbeschäftigung nach oder sind Schüler, Studierende beziehungsweise Rentner.
Der DEHOGA warnt deshalb vor weiteren finanziellen Belastungen. Nach Berechnungen des Verbandes könnten die Arbeitgeberabgaben für gewerbliche Minijobs von derzeit 31,17 Prozent auf bis zu 42,27 Prozent des Lohns steigen. In der Summe drohe damit aus Sicht des Verbandes eine faktische Abschaffung des Minijobs in seiner heutigen Form.
DEHOGA-Präsident Guido Zöllick verweist auf den wachsenden Handlungsdruck: Seit einem Jahr warteten die Betriebe auf die Umsetzung zentraler wirtschaftspolitischer Zusagen der Bundesregierung, während sich die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen weiter zuspitze.
Der DEHOGA verweist zudem auf Daten der Minijob-Zentrale. Danach kommt lediglich für 5,3 Prozent der Minijobber ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung infrage.
Aus Sicht des Verbandes zeigt dies, dass Minijobs nicht einfach durch reguläre Beschäftigungsverhältnisse ersetzt werden können. Für viele Betriebe des Gastgewerbes bleiben sie ein wichtiges Instrument, um den unterschiedlichen Personalbedarf abzudecken.
Gleichzeitig fordert der Große Vorstand eine schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Wochenarbeitszeit. Die geplante Flexibilisierung soll es ermöglichen, die Arbeitszeit stärker über die Woche zu verteilen.
Beschäftigte könnten dadurch beispielsweise an einzelnen Tagen länger arbeiten und dafür an anderen Tagen weniger arbeiten oder frei haben. Gerade für Hotellerie und Gastronomie mit wechselnder Auslastung und Arbeitsspitzen sieht der DEHOGA darin eine wichtige Möglichkeit, betriebliche Anforderungen und die Wünsche der Beschäftigten besser miteinander zu verbinden.
Der DEHOGA setzt sich deshalb dafür ein, Minijobs als flexible Beschäftigungsform zu erhalten und gleichzeitig mehr Spielraum bei der Gestaltung der Arbeitszeit zu schaffen.
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