F\u00fcr die Gastronomie gilt 2G-plus, im Au\u00dfenbereich die 2G-Regel
\r\nRegelung bei Unterschreitung der Schwellenwert 1.300 Betten auf Normal- oder 420 Betten auf Intensivstationen und Inzidenz unter 1.500.
\r\nKultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater und Kinos \u00f6ffnen unter 2G-plus.
\r\nB\u00e4der und Saunen d\u00fcrfen unter 2G-plus und mit Kontakterfassung wieder \u00f6ffnen.
\r\nDie \u00d6ffnungszeiten in der Gastronomie werden auf 22 Uhr begrenzt. (bei \u00dcberschreitung der Schwellenwerte darf die Gastronomie lediglich bis 20 Uhr \u00f6ffnen)
\r\nSkibetrieb ist m\u00f6glich - unter Beachtung der 2G-Regel und mit Kontakterfassung.
\r\nSportanlagen (bspw. Bowlingbahnen) werden wieder ge\u00f6ffnet. In Innenr\u00e4umen wie Fitnessstudios gilt 2G-plus, auf Au\u00dfenanlagen 2G
\r\nF\u00fcr den organisierten Vereinssport gelten keine Kontaktbeschr\u00e4nkungen.
\r\nTagungen sind unter 2G und mit Kontakterfassung m\u00f6glich.
\r\nTouristische \u00dcbernachtungen sind nun doch schon ab Freitag, 14.01. wieder erlaubt. F\u00fcr G\u00e4ste gilt in allen Unterkunftsarten \u2013 also Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Camping \u2013 2G-plus.
Tritt die Hotspot-Regelung (\u00dcberschreitung der Inzidenz von 1.500) in Kraft, m\u00fcssen die meisten Angebote wie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die Gastronomie wieder schlie\u00dfen.
\r\nGeschlossen bleiben Clubs, Bars und Diskotheken
\r\n\r\nWir warten nun auf die Ver\u00f6ffentlichung der Verordnung, um weitere Fragen zu beantworten und die wichtigsten Regelungen in gewohnter Weise zusammenzustellen.
\r\nAuch eine Definition des \u201ePlus\u201c bei touristischer Beherbergung und in der Gastronomie wird unserseits noch erstellt.
\r\n\r\nDie Informationen wurden anhand der Pressekonferenz von heute, 13 Uhr zusammengestellt. Die Pressemitteilung finden Sie HIER
Sachsens Regierung hat heute eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die am Freitag, 14.01. in Kraft tritt. Sie wird bis zum 6. Februar gelten.
Die Verordnung steht nun zum Download zur Verfügung
Für das Gastgewerbe relevante Regelungen im Überblick
Grundsätzlich:
Für die Gastronomie gilt 2G-plus, im Außenbereich die 2G-Regel
Regelung bei Unterschreitung der Schwellenwert 1.300 Betten auf Normal- oder 420 Betten auf Intensivstationen und Inzidenz unter 1.500.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater und Kinos öffnen unter 2G-plus.
Bäder und Saunen dürfen unter 2G-plus und mit Kontakterfassung wieder öffnen.
Die Öffnungszeiten in der Gastronomie werden auf 22 Uhr begrenzt. (bei Überschreitung der Schwellenwerte darf die Gastronomie lediglich bis 20 Uhr öffnen)
Skibetrieb ist möglich - unter Beachtung der 2G-Regel und mit Kontakterfassung.
Sportanlagen (bspw. Bowlingbahnen) werden wieder geöffnet. In Innenräumen wie Fitnessstudios gilt 2G-plus, auf Außenanlagen 2G
Für den organisierten Vereinssport gelten keine Kontaktbeschränkungen.
Tagungen sind unter 2G und mit Kontakterfassung möglich.
Touristische Übernachtungen sind nun doch schon ab Freitag, 14.01. wieder erlaubt. Für Gäste gilt in allen Unterkunftsarten – also Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Camping – 2G-plus.
Tritt die Hotspot-Regelung (Überschreitung der Inzidenz von 1.500) in Kraft, müssen die meisten Angebote wie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die Gastronomie wieder schließen.
Geschlossen bleiben Clubs, Bars und Diskotheken
Wir warten nun auf die Veröffentlichung der Verordnung, um weitere Fragen zu beantworten und die wichtigsten Regelungen in gewohnter Weise zusammenzustellen.
Auch eine Definition des „Plus“ bei touristischer Beherbergung und in der Gastronomie wird unserseits noch erstellt.
Die Informationen wurden anhand der Pressekonferenz von heute, 13 Uhr zusammengestellt. Die Pressemitteilung finden Sie HIER
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