Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Hotline für Gäste & Gastgeber

0900 111 5 777

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend

Scharfe DEHOGA-Kritik: Staatliche Einmischung beim Mindestlohn unterlassen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil schlägt vor, den Mindestlohn in Deutschland bis 2026 auf etwa 15 Euro zu erhöhen. Dies führt zu scharfer Kritik vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Der DEHOGA wirft Heil vor, die unabhängige Arbeit der Mindestlohnkommission zu untergraben und die Lohnpolitik für Wahlkampfzwecke zu instrumentalisieren. Sie betonen, dass nicht nur die Arbeit der Kommission, sondern auch die Tarifautonomie respektiert werden muss.

Heil fordert, bei der nächsten Festlegung des Mindestlohns den Referenzwert der EU-Mindestlohnrichtlinie zu berücksichtigen. DEHOGA und der Arbeitgeberverband BDA kritisieren dies als politisch motiviert und betonen die Unabhängigkeit der Kommission. Eine erneute staatliche Erhöhung würde das Gastgewerbe, das bereits hohe Lohnkosten trägt, stark belasten.

+++++++++++++++++++++++++++++++++

Ausführlicher Artikel (Tageskarte.io)

Wenn es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht, könnte der Mindestlohn in Deutschland 2026 auf rund 15 Euro steigen. Der DEHOGA kritisiert den Vorstoß scharf.  

Mit der Forderung, den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben, stelle der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum wiederholten Mal die unabhängige Arbeit der Mindestlohnkommission in Frage und entwerte sie letztlich, sagt der DEHOGA. Die Höhe des Mindestlohns dürfe nicht von Politikern in Wahlkampfzeiten instrumentalisiert werden. Politik müsse verlässlich sein. Der DEHOGA lehnt daher die ständige Einmischung der Politik und eine staatliche Lohnfestsetzung ab. Nicht nur die Arbeit der Mindestlohnkommission gelte es zu respektieren, sondern insbesondere auch die Tarifautonomie.

Heil hatte die Mindestlohnkommission in dieser Woche aufgefordert, bei ihrer nächsten Entscheidung über die Mindestlohnhöhe im kommenden Jahr den Referenzwert der Europäischen Mindestlohnrichtlinie von 60 Prozent des Medianlohns im Land zu berücksichtigen. In einem Interview drohte er implizit für den Fall, dass man diesem Vorschlag nicht folgt, ein erneutes Eingreifen des Gesetzgebers an.

Dabei hatte die Große Koalition sich nach der Einführung des 8,50-Euro-Mindestlohns im Jahr 2015 darauf verständigt, dass es keinen politisch festgesetzten Mindestlohn geben sollte. Die Entscheidung über weitere Erhöhungen wurde einer unabhängigen Kommission übertragen. Diese Verabredung wurde mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro bereits einmal gebrochen.

„Die ausgewogene Zusammensetzung der Mindestlohnkommission hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist und dieser gerecht wird. Wir erwarten, dass die Politik die Arbeit der Mindestlohnkommission respektiert“, argumentiert der DEHOGA.

Die von Heil erwähnte EU-Richtlinie enthalte keine feste Vorgabe zur Höhe der Mindestlöhne. Dass Mindestlöhne 60 Prozent des Medianeinkommen betragen sollten, sei lediglich eine mögliche Orientierungsgröße. In Deutschland gelte der fünfthöchste Mindestlohn der EU, so der DEHOGA.

„Eine weitere staatliche Anhebung des Mindestlohns würde für die Mehrzahl unserer Betriebe erneut einen fatalen Druck auf das gesamte Lohngefüge und massive Personalkostensteigerungen verursachen. Wirtschaftliches Arbeiten wird für unsere Betriebe immer schwerer. Bereits jetzt gehören die gestiegenen Personalkosten zu den größten Herausforderungen für unsere Betriebe. So lagen die Arbeitskosten im Gastgewerbe laut Statistischem Bundesamt im 4. Quartal 2023 um 31,1% höher als im 1. Quartal 2022. Das Gastgewerbe hat damit in den letzten Jahren den höchsten Anstieg der Arbeitskosten im Branchenvergleich zu verzeichnen. Fakt ist: Unsere Betriebe sind es, die Arbeitsplätze sichern und neue schaffen. Höhere Löhne müssen dort zunächst einmal erwirtschaftet werden“, schreibt der Verband an seine Mitglieder.

Die Wortmeldung des Bundesarbeitsministers sei rein wahltaktisch motiviert und im Übrigen rechtlich auch nicht zutreffend. Auch der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberspitzenverbands BDA, Steffen Kampeter, der die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission anführt, hat auf die Äußerungen des Ministers in reagiert:

„Das Wahlkampfgetöse des Bundesarbeitsministers um den Mindestlohn und das Tariftreuegesetz schadet dem sozialpartnerschaftlichen Miteinander. ... Wie unabhängig kann eine Kommission sein, wenn Mitglieder der Bundesregierung bestimmte Erwartungen zukünftiger Ergebnisse in Abhängigkeit von Wahlterminen formulieren? Selbstverständlich wird sich die Kommission auch zukünftig an nationale und internationale Vorgaben halten. So gilt dies für die Tariflohnentwicklung genauso wie für den sogenannten Medianlohn. Dies sind aber Orientierungsgrößen, die kein bestimmtes Ergebnis vorgeben. Die Politik tut gut daran, der Kommission den notwendigen Respekt für ihre Arbeit und ihre Unabhängigkeit zu zollen. Ansonsten bedeutet dies de facto das Ende der unabhängigen Mindestlohnkommission.“

Quelle: Tageskarte.io

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern