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VEA fordert erneut Lizenzgebühren von Hotels – bitte vorerst nicht zahlen!

Aktuell erhalten Beherbergungsbetriebe erneut Schreiben der VEA (Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH), in denen zusätzliche Lizenzverträge für die Wiedergabe von Film- und Fernsehinhalten gefordert werden. Der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) raten weiterhin davon ab, auf diese Forderungen einzugehen.

Worum geht es?

Die VEA fordert Hotels auf, zusätzliche Lizenzverträge für die Wiedergabe von Filmen und Fernsehsendungen in Gästezimmern und anderen Hotelbereichen abzuschließen. Nachdem bereits einzelne Hotels angeschrieben wurden, richtet sich die VEA inzwischen auch gezielt an die Geschäftsführungen von Hotelgruppen.

In den Schreiben wird behauptet, dass ohne entsprechende Lizenzierung ein rechtswidriger Zustand bestehe.

Wie bewertet der DEHOGA die Forderungen?

Der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben die aktuellen Schreiben an eine bereits beauftragte Rechtsanwaltskanzlei weitergeleitet.

Nach Einschätzung des DEHOGA werden die erforderlichen Rechte für die betreffenden Nutzungen in Hotels bereits über die GEMA lizenziert. Die vom Unternehmen behauptete zusätzliche Lizenzierungspflicht wird daher nicht anerkannt.

Die beauftragte Kanzlei soll gegenüber der VEA erneut tätig werden, um weitere Aufforderungsschreiben zu verhindern.

Was sollten betroffene Hotels jetzt tun?

Der DEHOGA Bundesverband empfiehlt weiterhin:

  • Keine vorschnellen Lizenzverträge unterschreiben.
  • Keine Zahlungen an die VEA oder RAW leisten.
  • Auf die Aufforderungsschreiben vorerst nicht reagieren und keine Meldebögen zurücksenden.
  • Bei Unsicherheiten die Rechtsberatung des DEHOGA Sachsen kontaktieren.

Diese Empfehlung bezieht sich auf die beschriebenen außergerichtlichen Aufforderungsschreiben. Solltet ihr gerichtliche Schreiben oder Mahnbescheide erhalten, ist wegen möglicher Fristen unverzüglich rechtlicher Rat einzuholen.

Der DEHOGA Sachsen beobachtet die weitere Entwicklung und informiert seine Mitgliedsbetriebe über relevante Neuigkeiten.

Quelle: DEHOGA Bundesverband

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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