Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Arbeitsschutz: Weniger Bürokratie bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Gute Nachrichten für viele kleine und mittlere Unternehmen: Mit einer Gesetzesänderung wurden die Schwellenwerte für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten angehoben. Ziel ist es, Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten, ohne den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu vernachlässigen.

Das ändert sich

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen gelten folgende Schwellenwerte:

  • Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten bleiben weiterhin von der Bestellpflicht ausgenommen.
  • Die allgemeine Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten greift künftig erst ab 50 Beschäftigten (bisher ab 20 Beschäftigten).
  • Betriebe mit 20 bis unter 50 Beschäftigten müssen einen Sicherheitsbeauftragten nur dann bestellen, wenn besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit bestehen.
  • In Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdungen genügt künftig die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.
  • Unabhängig von den Beschäftigtenzahlen kann der zuständige Unfallversicherungsträger weiterhin die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten anordnen, wenn besondere Gefährdungen vorliegen.

Entlastung für das Gastgewerbe

Gerade für viele kleine und mittelständische Hotels und Gastronomiebetriebe bedeutet die Neuregelung eine spürbare Erleichterung. Gleichzeitig bleibt der Arbeitsschutz ein zentrales Thema. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu treffen.

Im Zuge der Überarbeitung der DGUV Vorschrift 1 sollen zudem weitere Hilfestellungen veröffentlicht werden, damit Unternehmen besser beurteilen können, wann besondere Gefährdungen vorliegen und eine Bestellung erforderlich ist.

Der DEHOGA Sachsen begrüßt diese Anpassung als wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau und wird seine Mitgliedsbetriebe über weitere Entwicklungen im Arbeitsschutzrecht auf dem Laufenden halten.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern