Gute Nachrichten für viele kleine und mittlere Unternehmen: Mit einer Gesetzesänderung wurden die Schwellenwerte für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten angehoben. Ziel ist es, Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten, ohne den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu vernachlässigen.
Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen gelten folgende Schwellenwerte:
Gerade für viele kleine und mittelständische Hotels und Gastronomiebetriebe bedeutet die Neuregelung eine spürbare Erleichterung. Gleichzeitig bleibt der Arbeitsschutz ein zentrales Thema. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu treffen.
Im Zuge der Überarbeitung der DGUV Vorschrift 1 sollen zudem weitere Hilfestellungen veröffentlicht werden, damit Unternehmen besser beurteilen können, wann besondere Gefährdungen vorliegen und eine Bestellung erforderlich ist.
Der DEHOGA Sachsen begrüßt diese Anpassung als wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau und wird seine Mitgliedsbetriebe über weitere Entwicklungen im Arbeitsschutzrecht auf dem Laufenden halten.
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