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Betriebskostenabrechnungen in Hotels: Prüfung kann sich lohnen

Eine aktuelle Auswertung des Unternehmens Mineko weist auf eine hohe Fehlerquote bei Betriebskostenabrechnungen in der Hotellerie hin. Nach Angaben des Anbieters für Nebenkostenprüfungen waren 93 Prozent der in den vergangenen zwölf Monaten geprüften Abrechnungen in Hotelbetrieben fehlerhaft.

Für das Abrechnungsjahr 2025 lagen die Betriebskosten in den ausgewerteten Fällen laut Mineko im Durchschnitt bei rund 211.945 Euro. Die durchschnittliche Nachzahlung betrug demnach 79.550 Euro. Gleichzeitig nennt das Unternehmen ein durchschnittlich ermitteltes Einsparpotenzial von 83.108 Euro.

Die Zahlen zeigen: Gerade bei größeren Hotel- und Gewerbeflächen kann eine genaue Prüfung der Betriebskostenabrechnung wirtschaftlich relevant sein. Typische Fehlerquellen können unter anderem Hausmeisterleistungen, Gebäudemanagement, sonstige Betriebskosten oder Versicherungen sein. Besonders dann, wenn bestimmte Leistungen bereits durch eigenes Personal erbracht werden oder vertraglich nicht eindeutig geregelt sind, lohnt sich ein genauer Blick.

Wichtig ist außerdem: Bei gewerblichen Mietverhältnissen können Fristen für Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnungen vertraglich geregelt sein. Betriebe sollten ihre Abrechnungen daher nicht ungeprüft ablegen, sondern zeitnah kontrollieren und bei Unklarheiten fachlichen Rat einholen.

Quelle: Tageskarte.io

Der DEHOGA Sachsen empfiehlt seinen Mitgliedern, Betriebskostenabrechnungen sorgfältig zu prüfen – insbesondere bei hohen Nachzahlungen, unklaren Positionen oder größeren Abweichungen zum Vorjahr. Bei der Prüfung und Einordnung können auch Partner aus dem DEHOGA Sachsen Netzwerk unterstützen, unter anderem etanomics

 

 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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