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Der Bundesrat hat am 22. März 2024 das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.
Reaktion auf Karlsruher Urteil
Das Gesetz beruht auf einer Initiative der Koalitionsfraktionen und ist eine Reaktion auf die haushaltspolitischen Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023. Es soll die aus dem Urteil resultierenden Finanzierungslücken für den Bundeshaushalt 2024 schließen.
Das Gesetz umfasst im Kern folgende Maßnahmen:
Höhere Luftverkehrssteuer - Die Abgaben, welche die Airlines für Abflüge von einem deutschen Flughafen zahlen müssen, erhöhen sich ab 1. Mai 2024.
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes - Damit werden die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen des Jahres 2023 breiter verwendet. Ein Teil fließt in den Bundeshaushalt.
Absenken der Subventionen beim Agrardiesel - Die Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft sinkt schrittweise und entfällt ab 2026 vollständig.
Abschaffung des Bürgergeldbonus - Er war für Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern eingeführt worden, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, und entfällt zukünftig.
Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld - Jobcenter dürfen Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern, den Regelbedarf vollständig für einen Zeitraum von zwei Monaten streichen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben hiervon ausgenommen.
Geringerer Zuschuss für die Rentenversicherung - Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro abgesenkt.
Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 22.03.2024
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