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DEHOGA Sachsen – Klage gegen Corona-Notfallverordnung

Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze: Die sächsische Corona-Notverordnung vom 19.11.2021 hat alle diese Betriebe in Sachsen geschlossen. Das ist ein gravierender Eingriff in die Geschäftstätigkeit der betroffenen Unternehmen. Dieser Schritt ist angesichts der geringen Infektionsrisiken in Beherbergungsbetrieben nicht gerechtfertigt.

Daher unterstützen wir ein Normenkontrollverfahren gegen die aktuelle Regelung dieser Verordnung fachlich und finanziell.  Es soll im Eilverfahren auf dem Rechtsweg Klarheit über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme schaffen. Angestrengt wird der Prozess vom Hotel Am Bühl in Eibenstock.

Am Freitag fand dazu eine Pressekonferenz statt, um über Anliegen und Hintergründe des Schrittes zu informieren.

Aktuelle Klagepunkte:

  • Beherberungsverbot touristische Reisen
  • Öffnungszeitenbegrenzung bis 20.00 Uhr

Der DEHOGA Sachsen finanziert die Klage  und das Normenkontrollverfahren. Über Unterstützung sind wir sehr dankbar.

Die Klage wird aktuell finanziell unterstützt durch:

  • Wirtestammtisch Altenberg
  • Saigerhütte Herr Gorny
  • Köhlerhütte Herr Schmidt

VIELEN DANK!

Sie wollen sich an der Klage beteiligen, dann nutzen Sie bitte folgende Kontoverbindung:

DEHOGA Sachsen e.V.

DE: 16 8505 0300 3120 0014 21

BIC: OSDDDE81XXX

Verwendungszweck Klage.

Wir erstellen nach Zahlungseingang eine Rechnung!

 

Die aktuellen Presseberichte dazu lesen Sie HIER

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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