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DEHOGA weist NGG-Vorwürfe zurück

Sieben Prozent Mehrwertsteuer sichern Betriebe, Arbeitsplätze und Preisstabilität.

Der DEHOGA Sachsen weist die Kritik der NGG an der Mehrwertsteuer für Speisen entschieden zurück. Die dauerhaft 7 Prozent seien kein „Geschenk“, sondern eine zentrale Maßnahme, um Betriebe zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu sichern und stärkere Preiserhöhungen zu verhindern.

Laut Umfragen bewerten die Mehrheit der Unternehmer die Steuerentlastung als existenzsichernd. Ein Großteil konnten ihre Preise stabil halten, gestiegene Personal- und Lohnkosten auffangen und  Arbeitsplätze sichern.

Auch den Vorwurf, die Entlastung sei einfach „eingesteckt“ worden, weist der Verband zurück. Die sieben Prozent helfen vor allem dabei, massiv gestiegene Kosten für Personal, Energie und Waren aufzufangen und die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe zu sichern.

Die von der NGG selbst vorgelegte bundesweite Preisstudie zeigt zugleich eine hohe Preisstabilität: 91 Prozent der untersuchten Preise blieben unverändert. Gleichzeitig stieg der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 um 8,4 Prozent. Dennoch erhöhte sich der durchschnittliche Preis der untersuchten Gerichte lediglich um 0,5 Prozent.

Die Vorwürfe der NGG greifen zu kurz und gehen an der wirtschaftlichen Realität des Gastgewerbes vorbei. Die sieben Prozent Mehrwertsteuer sichern Betriebe, stabilisieren Preise und erhalten Arbeitsplätze. Davon profitieren Gäste und Beschäftigte gleichermaßen.

Auch den Vorwurf, Beschäftigte gingen leer aus, weist der DEHOGA Sachsen zurück. Die Nominallöhne im Gastgewerbe sind zwischen 2016 und 2025 um mehr als 50 Prozent gestiegen. Seit 2024 betragen die durchschnittlichen jährlichen Tariferhöhungen in der Ecklohngruppe mehrere Prozentpunkte.

Die Forderung nach einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit bedeutet ausdrücklich nicht mehr Arbeit. Sie ermöglicht lediglich, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit flexibler innerhalb der Woche zu verteilen. Die gesetzliche Wochenarbeitszeit entspricht der EU-Arbeitszeitrichtlinie und ist damit das europäische Standardmodell. Es geht allein darum, Arbeit an einzelnen Tagen bei Bedarf flexibler verteilen und an
anderen Tagen entsprechend ausgleichen zu können. Zudem geht es um den Wunsch der Beschäftigten nach mehr Flexibilität. Die Gewerkschaft ignoriert die Bedürfnisse der Mitarbeitenden.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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