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Digitaler Euro: DEHOGA formuliert fünf Kernforderungen

Die Einführung des Digitalen Euro nimmt weiter Fahrt auf. Nachdem der Finanzausschuss des Europäischen Parlaments dem Vorhaben zugestimmt hat, laufen die Vorbereitungen auf europäischer Ebene weiter. Parallel arbeitet auch die Europäische Zentralbank (EZB) an der konkreten Ausgestaltung.

Der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben sich deshalb mit einer gemeinsamen Stellungnahme an die EZB gewandt. Ziel ist es, den Digitalen Euro so auszugestalten, dass er für gastgewerbliche Betriebe praktikabel und wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden kann.

Im Mittelpunkt stehen fünf Kernforderungen:

  • Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen sicherstellen
  • Abhängigkeiten von internationalen Zahlungsdienstleistern verringern
  • Praxistaugliche Halteobergrenzen für Unternehmen schaffen
  • Datenschutz und bargeldähnliche Eigenschaften gewährleisten
  • Eine unabhängige und verlässliche Ausgestaltung sicherstellen

Für den DEHOGA ist klar: Der Digitale Euro kann nur dann Akzeptanz finden, wenn er den Betrieben keine zusätzlichen Kosten oder bürokratischen Belastungen verursacht. Entscheidend ist, dass das neue Zahlungsmittel im täglichen Einsatz an der Kasse einfach, sicher und wirtschaftlich funktioniert.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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