Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

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EU-Verpackungsverordnung: Zusätzliche Bürokratie vermeiden

Nach aktueller Auslegung der EU-Kommission könnten Hotels, Restaurants, Bars und Cafés künftig bereits dann als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sich ihr Logo oder Markenname auf einer Verpackung befindet. Damit drohen neue Dokumentations- und Berichtspflichten für gastgewerbliche Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der DEHOGA Bundesverband warnen deshalb vor zusätzlichen Bürokratiebelastungen bei der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Gemeinsam mit HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop fordern sie eine klare und praxistaugliche Regelung.

Aus Sicht der Branche ist entscheidend: Gastgewerbliche Betriebe nutzen Verpackungen, stellen sie aber in der Regel nicht selbst her und haben meist keinen Einfluss auf deren technische Gestaltung. Eine Einstufung als Hersteller würde umfangreiche zusätzliche Pflichten auslösen – etwa bei Dokumentation, Konformitätserklärungen und Berichterstattung – ohne erkennbaren ökologischen Mehrwert.

Die Branche fordert daher verhältnismäßige, rechtssichere und alltagstaugliche Vorgaben statt neuer Bürokratielasten.

Zur IHA-Pressemitteilung geht es HIER.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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