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Fehlerhafte Stornoklauseln können Hotels teuer zu stehen kommen

Ja – fehlerhafte Stornoklauseln können dazu führen, dass Hotels ihren Anspruch auf Stornogebühren vollständig verlieren. Besonders häufig fehlt in den AGB der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis, dass der Gast einen geringeren Schaden nachweisen kann. Der DEHOGA Sachsen empfiehlt deshalb, Stornobedingungen und Buchungsbestätigungen regelmäßig zu überprüfen und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen.

Checkliste für rechtssichere AGB im Hotelbetrieb

Gerade in der Ferienzeit kommt es häufig zu Stornierungen von Hotelbuchungen. Umso wichtiger ist es, dass die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtssicher formuliert sind. Denn fehlerhafte Stornoklauseln können dazu führen, dass Hotels ihren Anspruch auf Stornogebühren vollständig verlieren.

Ein häufiger Fehler: In den AGB fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis, dass der Gast nachweisen kann, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Fehlt dieser Passus, kann die gesamte Stornoklausel unwirksam sein.

Ebenso müssen bei der Berechnung von Stornogebühren ersparte Aufwendungen berücksichtigt werden. Die Rechtsprechung hat hierfür anerkannte Pauschalsätze entwickelt, die auch vom DEHOGA und der IHA übernommen wurden. Darüber hinaus sind Erlöse aus einer möglichen Weitervermietung des Zimmers grundsätzlich anzurechnen. Wer sogenannte Non-Refundable Rates anbietet, sollte zudem darauf achten, dass der Preisvorteil gegenüber einem flexibel stornierbaren Tarif für den Gast eindeutig erkennbar ist.

Checkliste: Sind Ihre Stornobedingungen rechtssicher?

Gegenbeweis zugelassen?

  • Enthalten Ihre AGB den ausdrücklichen Hinweis, dass der Gast nachweisen kann, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist?

Ersparte Aufwendungen berücksichtigt?

  • Orientieren sich Ihre Stornopauschalen an den anerkannten Richtwerten?
    • Übernachtung/Ferienwohnung: 80–90 %
    • Übernachtung mit Frühstück: 80 %
    • Halbpension: 70 %
    • Vollpension: 60 %

Weitervermietung angerechnet?

  • Wird ein weitervermietetes Zimmer bei der Schadensberechnung berücksichtigt?

Non-Refundable Rates transparent gestaltet?

  • Ist der Preisvorteil gegenüber einem flexiblen Tarif für den Gast eindeutig erkennbar?

Gruppen- und Veranstaltungsbuchungen gesondert geregelt?

  • Sind angemessene, zeitlich gestaffelte Stornofristen vereinbart?

Quelle:tageskarte.io


Empfehlung des DEHOGA Sachsen

Der DEHOGA Sachsen empfiehlt allen Hotelbetrieben, AGB, Buchungsbestätigungen und Stornobedingungen regelmäßig zu überprüfen und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Bereits kleine Formulierungsfehler können im Streitfall dazu führen, dass berechtigte Stornogebühren nicht durchgesetzt werden können.

DEHOGA-Mitglieder finden hierzu im Mitgliederportal „meinDEHOGA“ unter „Praxis & Handlungsempfehlungen“ umfangreiche Muster, Formulierungshilfen und Vorlagen zu Stornobedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weiteren rechtlichen Fragestellungen im Hotelbetrieb. Nutzen Sie diese Unterlagen, um Ihre Vertragsbedingungen rechtssicher zu gestalten und unnötige Risiken zu vermeiden.

Unser Tipp: Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit für einen AGB-Check. Eine rechtssichere Formulierung schafft Klarheit für Ihre Gäste und gibt Ihrem Betrieb die notwendige rechtliche Sicherheit im Falle einer Stornierung.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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