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Fußball-WM 2026: Das müssen Betriebe bei TV-Übertragungen beachten

Viele Hotels, Restaurants, Bars und Veranstalter möchten zur Fußball-WM 2026 Spiele für ihre Gäste zeigen. Dabei gibt es einige wichtige Regeln zu beachten.

Der DEHOGA Bundesverband hat dazu ein aktuelles Merkblatt erstellt. Es erklärt, worauf Betriebe achten müssen, wenn sie WM-Spiele öffentlich übertragen oder ein Public Viewing anbieten möchten.

Wichtig ist: Auch wenn Spiele im frei empfangbaren Fernsehen laufen, dürfen sie nicht automatisch öffentlich im Betrieb gezeigt werden. Dafür können besondere Übertragungsrechte nötig sein. Außerdem muss in vielen Fällen auch eine GEMA-Lizenz vorliegen.

Das Merkblatt informiert unter anderem über:

  • TV-Übertragungsrechte
  • GEMA und mögliche Nachlässe für DEHOGA-Mitglieder
  • Public Viewing
  • Großbildschirme und kleinere TV-Geräte
  • Werbung mit WM-Logos und offiziellen Symbolen
  • mögliche Ausnahmen beim Lärmschutz

DEHOGA Sachsen empfiehlt allen Betrieben, die WM-Spiele zeigen möchten, sich rechtzeitig zu informieren und die notwendigen Lizenzen und Genehmigungen zu prüfen.

Das Merkblatt steht DEHOGA-Mitgliedern zur Verfügung in meinDEHOGA/Merkblätter…, dem DEHOGA-Shop.. und in der oneDEHOGA-App…

 

 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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