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Google macht gelöschte Online-Bewertungen künftig sichtbar

Google weist seit April 2026 in Unternehmensprofilen darauf hin, wenn Bewertungen aufgrund einer Beschwerde wegen Diffamierung entfernt wurden. Der entsprechende Hinweis erscheint direkt unter der Rezensionsübersicht und schafft damit mehr Transparenz im Umgang mit gelöschten Rezensionen.

Als Diffamierung bewertet Google unter anderem unwahre Tatsachenbehauptungen sowie Schmähkritik, die ausschließlich darauf abzielt, einen Betrieb herabzusetzen. Solche Bewertungen können weiterhin gemeldet und – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – entfernt werden.

Gastgeber sollten jedoch sorgfältig prüfen, ob eine Löschung tatsächlich sinnvoll ist. Authentische Bewertungen und ein professioneller Umgang mit berechtigter Kritik stärken das Vertrauen potenzieller Gäste und tragen langfristig zu einer glaubwürdigen Online-Präsenz bei. Werden externe Dienstleister mit der Löschung von Bewertungen beauftragt, sollten diese über die erforderliche rechtliche Zulassung verfügen.

Leitfaden für DEHOGA-Mitglieder

Wie reagieren Sie professionell auf Kritik? Wie gewinnen Sie mehr positive Bewertungen? Und welche Bewertungen sollten tatsächlich beanstandet werden?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden DEHOGA-Mitglieder im Leitfaden „Bessere Online-Bewertungen“ im Mitgliederbereich meinDEHOGA unter „Praxis- und Handlungsempfehlungen“. Der Leitfaden enthält zahlreiche praktische Tipps, Formulierungshilfen und Empfehlungen für ein erfolgreiches Bewertungsmanagement.

 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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