Die geplante Streichung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterrabatte ist vom Tisch. Im aktuellen Referentenentwurf zum Einkommensteuergesetz 2027 ist die ursprünglich vorgesehene Abschaffung nicht mehr enthalten.
Gegen die Pläne hatte es deutliche Kritik gegeben – auch aus Gastgewerbe und Tourismus. Denn Mitarbeiterrabatte sind für viele Unternehmen ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeitgeberleistungen und kommen unmittelbar bei den Beschäftigten an.
DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer hatte die Pläne entsprechend kritisiert: Wer freiwillige Leistungen steuerlich unattraktiver mache, bestrafe gerade die Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen.
Auch der Deutsche Reiseverband hatte sich gegen die Abschaffung ausgesprochen.
Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen bestätigt, dass die Streichung nicht weiterverfolgt wird. Damit können Unternehmen Mitarbeiterrabatte auch weiterhin im bisherigen steuerlichen Rahmen als attraktiven Mitarbeiter-Benefit einsetzen.
Eine gute Nachricht für Arbeitgeber und Beschäftigte im Gastgewerbe.
Quelle: AHGZonline
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