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reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7% auf Speisen in der Gastronomie, Bundestag beschließt Verlängerung bis 31. Dezember 2022

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie bis 31. Dezember 2022 beschlossen. Wie bereits berichtet, hatten wir im Vorfeld in der Sitzung des Finanzausschusses zu dem Gesetz Stellung genommen und sowohl die Einbeziehung der Getränke als auch die dauerhafte Entfristung gefordert. 

Auch wenn das nun verabschiedete Gesetz hinter unseren klar formulierten und begründeten Forderungen zurückbleibt, gibt die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 den Unternehmern zunächst eine ganz wichtige Perspektive für die Zeit nach dem Lockdown.

Aufgrund der Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen haben wir in unserem Mitgliederbereich ein Merkblatt mit allen wichtigen Punkten zusammengestellt.

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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