Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Hotline für Gäste & Gastgeber

0900 111 5 777

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend

Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Zum 1. Januar steigt bekanntermaßen der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 € brutto pro Stunde. Dieser Betrag gilt dann für das Jahr 2024, ab 2025 wird er bei 12,82 € liegen.

Mit dem Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze, bis zu der man einen Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung) ausüben kann. Für diese automatische Dynamisierung hatte der DEHOGA lange – und letztlich erfolgreich - gekämpft, damit nicht jede Mindestlohnerhöhung zur Folge hat, dass die Arbeitszeit der Minijobber immer weiter und weiter sinkt. Die Minijob-Grenze erhöht sich demgemäß ab 1. Januar von 520 auf 538 € monatlich. Das bedeutet, Minijobber können weiterhin bis zu 43 Stunden im Monat arbeiten. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 €.

Solange im Jahr 2024 der Gesamtverdienst nicht über der Jahresverdienstgrenze liegt, können Minijobber in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 € verdienen. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 € sein. In bis zu zwei Kalendermonaten darf die Minijob-Grenze überschritten werden, selbst wenn es dadurch zu einer Überschreitung der Jahresverdienstgrenze kommt. Allerdings nur dann, wenn es sich um ein unvorhersehbares Überschreiten handelt, z.B. wegen einer Krankheitsvertretung. In solchen Monaten darf der Verdienst dann aber nicht das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 € – übersteigen.

Wo die Minijobs enden, beginnen die Midijobs. Ab 1. Januar 2024 ist das also ab 538,01 € der Fall. Die obere Midijob-Grenze verändert sich nicht und liegt weiterhin bei maximal 2.000 €. In diesem Übergangsbereich sind die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer reduziert.

Alle Infos zum Jahreswechsel finden Mitglieder aucin "meinDEHOGA" als Merkblatt und im Mitschnitt des Webinars "Neues zum Jahreswechsel" (Unternehmer-Chat am 12.12.2023)

Quelle: DEHOGAcompact

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern