Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für die Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen. Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) werden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich strenger geregelt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und für mehr Transparenz zu sorgen.
Die neuen Regelungen betreffen auch Hotels, Restaurants und touristische Betriebe. Wer künftig mit Begriffen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ wirbt, muss diese Aussagen eindeutig belegen können. Allgemeine Werbeversprechen ohne nachvollziehbare Nachweise sind künftig unzulässig.
Die Richtlinie bringt unter anderem folgende Neuerungen mit sich:
Die Umsetzung erfolgt in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Verstöße können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für Hotels und gastronomische Betriebe bedeutet die neue Rechtslage vor allem, die eigene Kommunikation frühzeitig zu überprüfen. Nachhaltigkeit bleibt ein wichtiger Wettbewerbsfaktor – künftig kommt es jedoch noch stärker auf Transparenz, Glaubwürdigkeit und nachvollziehbare Nachweise an.
Die gute Nachricht: Betriebe müssen nicht auf Nachhaltigkeitskommunikation verzichten. Vielmehr sollten konkrete Maßnahmen, überprüfbare Kennzahlen und anerkannte Zertifizierungen stärker in den Mittelpunkt gestellt werden als allgemeine Werbeaussagen.
Das Tourismusnetzwerk Sachsen hat die wichtigsten Informationen zur EmpCo-Richtlinie übersichtlich zusammengestellt. Dort finden Sie unter anderem:
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Tourismusnetzwerks Sachsen.
Quelle: Tourismusnetzwerk Sachsen
Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern