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Neue EU-Regeln gegen Greenwashing: Was Gastgeber jetzt zur EmpCo-Richtlinie wissen müssen

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für die Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen. Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) werden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich strenger geregelt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und für mehr Transparenz zu sorgen.

Die neuen Regelungen betreffen auch Hotels, Restaurants und touristische Betriebe. Wer künftig mit Begriffen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ wirbt, muss diese Aussagen eindeutig belegen können. Allgemeine Werbeversprechen ohne nachvollziehbare Nachweise sind künftig unzulässig.

Was ändert sich?

Die Richtlinie bringt unter anderem folgende Neuerungen mit sich:

  • Pauschale Umweltbegriffe dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie eindeutig erläutert und nachweisbar sind.
  • Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen müssen auf belastbaren Daten, Fakten oder anerkannten Zertifizierungen beruhen.
  • Eigene Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch zulässig, wenn sie auf unabhängigen und transparenten Zertifizierungssystemen basieren.
  • Klimaneutralitätsversprechen dürfen nicht allein auf Kompensationsmaßnahmen gestützt werden.
  • Zukunftsziele, beispielsweise „klimaneutral bis 2030“, benötigen einen konkreten Maßnahmenplan mit überprüfbaren Zwischenzielen.
  • Aussagen, die lediglich gesetzliche Selbstverständlichkeiten wiedergeben, dürfen nicht mehr als besonderer Umweltvorteil beworben werden.

Die Umsetzung erfolgt in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Verstöße können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was bedeutet das für gastgewerbliche Betriebe?

Für Hotels und gastronomische Betriebe bedeutet die neue Rechtslage vor allem, die eigene Kommunikation frühzeitig zu überprüfen. Nachhaltigkeit bleibt ein wichtiger Wettbewerbsfaktor – künftig kommt es jedoch noch stärker auf Transparenz, Glaubwürdigkeit und nachvollziehbare Nachweise an.

Die gute Nachricht: Betriebe müssen nicht auf Nachhaltigkeitskommunikation verzichten. Vielmehr sollten konkrete Maßnahmen, überprüfbare Kennzahlen und anerkannte Zertifizierungen stärker in den Mittelpunkt gestellt werden als allgemeine Werbeaussagen.

Weitere Informationen und Unterstützung

Das Tourismusnetzwerk Sachsen hat die wichtigsten Informationen zur EmpCo-Richtlinie übersichtlich zusammengestellt. Dort finden Sie unter anderem:

  • eine ausführliche Erläuterung der neuen Vorgaben,
  • praktische Handlungsempfehlungen,
  • Hinweise zur rechtskonformen Nachhaltigkeitskommunikation,
  • Informationen zu anerkannten Zertifizierungen,
  • Webinar-Aufzeichnungen des Deutschen Tourismusverbandes hier…
  • den neuen Handlungsleitfaden der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) hier…

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Tourismusnetzwerks Sachsen.

Quelle: Tourismusnetzwerk Sachsen

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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