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Neue EU-Verpackungsregeln: Verpackungen mit eigenem Logo jetzt prüfen

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Zahlreiche Vorgaben werden schrittweise wirksam. Auch Hotels, Restaurants und andere gastgewerbliche Betriebe können davon betroffen sein.

Besonders aufmerksam sollten Betriebe werden, die Verpackungen mit dem eigenen Namen, Logo oder einer eigenen Marke einsetzen. Dazu können beispielsweise gebrandete Coffee-to-go-Becher, Take-away-Verpackungen oder Verpackungen für Kosmetik- und Hygieneprodukte gehören.

Nach der derzeitigen Auslegung kann ein Betrieb bei solchen Verpackungen selbst zum Erzeuger der Verpackung werden – unter Umständen auch dann, wenn lediglich eine Standardverpackung eines Lieferanten ausgewählt und mit dem eigenen Logo versehen wird.

Damit können zusätzliche Pflichten verbunden sein. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung der Konformität der Verpackung, technische Dokumentationen und gegebenenfalls eine EU-Konformitätserklärung. Die notwendigen Informationen und Unterlagen sollten Betriebe bei ihrem Verpackungslieferanten anfordern.

LUCID-Angaben überprüfen

Gastgewerbliche Betriebe sollten außerdem prüfen, ob ihre Angaben im Verpackungsregister LUCID noch vollständig und aktuell sind. Dies betrifft insbesondere die hinterlegten Verpackungsarten und Markennamen. Fallen durch die neue Zuordnung zusätzliche systembeteiligungspflichtige Verpackungsmengen in die Verantwortung des Betriebes, können auch Anpassungen bei der Systembeteiligung und den Mengenmeldungen notwendig werden.

Bereits nach den bisherigen Regelungen gehören gastronomische Betriebe häufig zu den Letztvertreibern von Serviceverpackungen und unterliegen entsprechenden Registrierungspflichten im Verpackungsregister LUCID.

Unser Tipp: Wer individuell bedruckte oder gebrandete Verpackungen verwendet, sollte jetzt mit seinem Lieferanten klären, wer für die jeweilige Verpackung verantwortlich ist und welche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Gleichzeitig empfiehlt sich ein kurzer Check der eigenen Angaben im Verpackungsregister LUCID.

Weitere Anforderungen der PPWR werden in den kommenden Jahren schrittweise wirksam. Der DEHOGA wird über für die Branche relevante Neuerungen informieren.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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