Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Neue Regeln für Honig, Marmelade und Fruchtsäfte: Was Betriebe wissen müssen

Ab 14. Juni 2026 gelten neue Vorgaben für typische Frühstücksprodukte wie Honig, Marmelade, Konfitüre, Gelee, Fruchtsäfte und Fruchtnektare. Betroffen sind auch Hotels, Restaurants, Cafés und Pensionen, wenn sie diese Produkte anbieten, verwenden, verkaufen oder selbst herstellen. 

Wer fertige Produkte einkauft, sollte prüfen, ob Lieferanten korrekt kennzeichnen. Wer selbst herstellt oder abfüllt, muss Etiketten, Rezepturen und Bezeichnungen genauer kontrollieren. Auch Angaben am Frühstücksbuffet, auf Speisekarten oder Aushängen müssen stimmen.

Honig: Bei Honigmischungen müssen künftig die Ursprungsländer genauer angegeben werden – bei Mischungen auch mit Prozentanteilen.
Gut daran: Gäste erkennen besser, woher der Honig kommt. Regionale und hochwertige Produkte werden sichtbarer.

Fruchtsäfte und Nektare: Es gibt neue Bezeichnungen für zuckerreduzierte Fruchtsäfte und klarere Hinweise zum Zuckergehalt.
Gut daran: Gäste können besser unterscheiden, ob Zucker zugesetzt wurde oder ob es natürlicher Fruchtzucker ist.

Marmelade und Konfitüre: „Marmelade“ darf künftig breiter verwendet werden. Gleichzeitig steigt bei Konfitüren der vorgeschriebene Fruchtgehalt. Zitrusprodukte müssen klar bezeichnet werden, zum Beispiel als „Orangenmarmelade“.
Gut daran: Die Begriffe passen besser zum Sprachgebrauch der Gäste, und mehr Frucht steht für mehr Qualität.

Für Altbestände gibt es Übergangsregelungen. Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 korrekt hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter genutzt werden.

Unser Tipp: Frühstücksprodukte, Buffetbeschilderung, Speisekarten und Etiketten rechtzeitig prüfen – besonders bei selbst hergestellten Produkten.

Mit dem aktuellen DEHOGA-Leitfaden sind Sie bestens informiert und nach der Übergangsfrist auf der sicheren Seite. 
Den Leitfaden können Mitglieder in “meinDEHOGA”/Praxis- und Handlungsempfehlungen oder der oneDEHOGA-App abrufen

 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern