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Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Am 19. Juni hat der der Bundestag die Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschlossen. Aus aktuellem Anlass hat der DEHOGA ein Merkblatt zur Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zusammengestellt, das Sie HIER zum Download finden.

So gut es zum jetzigen Zeitpunkt geht, sollen mit diesem Merkblatt rein sachlich die sich stellenden Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen beantwortet werden. Insbesondere zur Abgabe von Getränken im Rahmen eines Frühstücks können noch keine Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Dies wird erst möglich sein, wenn das Bundesministerium der Finanzen ein Anwendungsschreiben zu dieser und weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung veröffentlicht.

Erstellt von ds DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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