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Reform am Bedarf vorbei: DEHOGA Sachsen fordert Neufassung des Arbeitszeitgesetzes

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes bleibt aus Sicht des DEHOGA Sachsen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Statt mehr Flexibilität für alle Betriebe zu schaffen, soll die Modernisierung nach dem aktuellen Entwurf nur tarifgebundenen Unternehmen offenstehen. Der DEHOGA Sachsen fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung.

Das Arbeitszeitgesetz gilt in vielen Bereichen als nicht mehr zeitgemäß. Gerade in Hotellerie und Gastronomie braucht es praxistaugliche Regelungen, die den betrieblichen Alltag, die Wünsche der Beschäftigten und die Anforderungen der Gäste besser miteinander verbinden. Der aktuelle Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erfüllt diesen Anspruch aus Sicht des DEHOGA Sachsen jedoch nicht.

Nach dem Entwurf sollen längere und flexibler verteilte Arbeitstage nur dort möglich sein, wo ein Tarifvertrag dies ausdrücklich erlaubt. Für viele kleine Gaststätten, Familienhotels, Landgasthöfe und inhabergeführte Betriebe in Sachsen würde sich damit praktisch nichts ändern.

Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Sachsen, kritisiert: „Der Koalitionsvertrag hat allen Betrieben mehr Flexibilität versprochen. Jetzt soll sie nur denen offenstehen, die einen Tarifvertrag haben. So wird aus einem Recht für alle ein Privileg für wenige.“

Auch DEHOGA-Sachsen-Präsident Jens Dzurny sieht die geplante Regelung kritisch: „Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Sie darf aber nicht zur Eintrittskarte für eine zeitgemäße gesetzliche Regelung werden.“

Aus Sicht des Verbandes geht es bei flexibleren Arbeitszeiten nicht nur um betriebliche Interessen. Auch viele Beschäftigte wünschen sich Arbeitszeitmodelle, die besser zu Familie, Freizeit und persönlicher Lebensplanung passen. Gerade im Gastgewerbe sind Arbeitsabläufe oft von Stoßzeiten, Veranstaltungen, Saisonverläufen und Gästewünschen geprägt. Starre tägliche Grenzen werden dieser Realität häufig nicht gerecht.

Kritisch bewertet der DEHOGA Sachsen außerdem die geplante Pflicht zur elektronischen Erfassung jeder Arbeitsminute. Der Verband warnt davor, bewährte Formen der Vertrauensarbeitszeit unnötig einzuschränken und kleine Betriebe zusätzlich mit Bürokratie zu belasten.

„Niemand stellt den Schutz der Beschäftigten infrage“, betont Axel Klein. „Aber wir brauchen ein Arbeitszeitrecht, das diesen Schutz mit der betrieblichen Realität verbindet – statt am Alltag unserer Betriebe vorbeizugehen.“

Der DEHOGA Sachsen fordert daher eine Neufassung des Entwurfs. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit muss unmittelbar im Gesetz für alle Betriebe gelten und darf nicht allein an Tarifverträge gekoppelt werden. Zugleich muss Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich bleiben.

Fazit des DEHOGA Sachsen: Der vorliegende Entwurf schafft keine echte Flexibilität für die Breite der Branche. Er sollte zurückgezogen und grundlegend überarbeitet werden.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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