Der Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung sieht unter anderem vor, Minijobs künftig beitragspflichtig zu machen und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Aus Sicht des DEHOGA Sachsen würde dies die Betriebe zusätzlich belasten und eine für das Gastgewerbe wichtige Beschäftigungsform weiter verteuern.
Nach den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken soll die Beitragsbemessungsgrenze in der sozialen Pflegeversicherung von derzeit 5.812,50 Euro auf das Niveau der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden. Diese liegt aktuell bei 6.450 Euro.
Zusätzlich ist vorgesehen, auf Minijobs künftig einen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent zu erheben. Dieser Beitrag soll vollständig von den Arbeitgebern getragen werden. Nach Berechnungen des Gesetzentwurfs würden dadurch zusätzliche Belastungen von rund zwei Milliarden Euro entstehen. Bis 2030 könnten diese Mehrbelastungen auf 2,1 Milliarden Euro anwachsen.
Zusammen mit dem geplanten Anstieg der Arbeitgeberbeiträge im Zuge der Reform der Krankenversicherung droht damit eine Erhöhung der Abgaben auf Minijobs von derzeit 13 Prozent auf 21,1 Prozent.
Gerade für Hotellerie und Gastronomie sind Minijobs ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Praxis – etwa bei Veranstaltungen, saisonalen Spitzen oder im Servicebereich. Weitere Kostensteigerungen würden die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage vieler Betriebe zusätzlich verschärfen.
Der DEHOGA Sachsen wird sich deshalb klar dafür einsetzen, dass Arbeit nicht weiter verteuert wird und praxistaugliche Lösungen für die Branche erhalten bleiben.
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