Der DEHOGA Bundesverband hat zum Referentenentwurf für die geplante Registrierkassenpflicht Stellung genommen. Er bekennt sich klar zu Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit, fordert bei der konkreten Ausgestaltung jedoch praxistaugliche Regelungen für Hotellerie und Gastronomie.
Positiv bewertet der DEHOGA, dass die Registrierkassenpflicht erst für Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro gelten und eine Übergangsfrist vorgesehen werden soll.
Besonderen Handlungsbedarf sieht der Verband bei Veranstaltungen außerhalb der eigenen Betriebsstätte. Auf Festivals, Messen, Straßenfesten sowie Wochen- und Weihnachtsmärkten ist der Einsatz von Registrierkassen häufig organisatorisch schwierig und wirtschaftlich unverhältnismäßig.
Der DEHOGA fordert deshalb verbindliche gesetzliche Ausnahmen, die zeitgleich mit der geplanten Kassenpflicht zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Betriebe brauchen von Beginn an Rechtssicherheit.
Auch bei der Einzelaufzeichnungspflicht braucht es praktikable Lösungen. Bei Großveranstaltungen mit vielen Verkäufen in kurzer Zeit sollte weiterhin eine summarische Erfassung der Umsätze möglich sein. Zusätzliche Vorab-Meldepflichten für jede einzelne Veranstaltung lehnt der DEHOGA ab.
Die geplante Umstellung von der Papierbelegpflicht auf eine digitale Belegbereitstellung begrüßt der DEHOGA ausdrücklich und spricht sich für eine frühere Einführung aus.
Zudem fordert der Bundesverband ausreichend Vorlaufzeit für Betriebe, die die Umsatzgrenze von 100.000 Euro erstmals überschreiten und damit künftig unter die Registrierkassenpflicht fallen.
Für die Betriebe entscheidend: Die geplante Neuregelung muss Rechtssicherheit schaffen und zugleich im gastronomischen Alltag praktikabel bleiben. Zusätzliche Bürokratie und unverhältnismäßiger Aufwand müssen vermieden werden.
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