Im Verfahren gegen Booking.com hat das Bezirksgericht Amsterdam wichtige Maßnahmen zur Beweissicherung genehmigt. Hintergrund sind mögliche Schadenersatzansprüche von Hotels wegen früherer Bestpreisklauseln und überhöhter Provisionen.
Für Hoteliers besonders wichtig:
Betriebe sollten jetzt:
Die Klage wird unter anderem vom Hotelverband Deutschland (IHA) sowie dem europäischen Dachverband HOTREC unterstützt. Für viele Hotels könnte dies eine wichtige Chance sein, mögliche wirtschaftliche Nachteile der vergangenen Jahre prüfen zu lassen.
Quelle: AHGZonline
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