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Sammelklage gegen Booking.com: Hoteliers sollten Unterlagen sichern

Im Verfahren gegen Booking.com hat das Bezirksgericht Amsterdam wichtige Maßnahmen zur Beweissicherung genehmigt. Hintergrund sind mögliche Schadenersatzansprüche von Hotels wegen früherer Bestpreisklauseln und überhöhter Provisionen.

Für Hoteliers besonders wichtig:

  • Historische Abrechnungsdaten von Booking.com werden derzeit gesichert.
  • Booking.com muss relevante Daten offenlegen.
  • Mehr als 15.000 Hotels aus Europa haben sich der Sammelklage bereits angeschlossen.

Betriebe sollten jetzt:

  • alte Verträge und Abrechnungen mit Booking.com sichern,
  • mögliche Beteiligungen an der Sammelklage prüfen,
  • und bei Bedarf rechtlichen Rat zu möglichen Schadenersatzansprüchen einholen.

Die Klage wird unter anderem vom Hotelverband Deutschland (IHA) sowie dem europäischen Dachverband HOTREC unterstützt. Für viele Hotels könnte dies eine wichtige Chance sein, mögliche wirtschaftliche Nachteile der vergangenen Jahre prüfen zu lassen.

Quelle: AHGZonline

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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