Die geplante verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für den Außer-Haus-Markt verzögert sich. Grund ist Kritik aus anderen EU-Staaten im laufenden europäischen Notifizierungsverfahren.
Lettland hat eine detaillierte Stellungnahme gegen den deutschen Gesetzentwurf eingereicht. Auch Polen hat zwischenzeitlich Kritik angemeldet. Dadurch verlängert sich die sogenannte Stillhaltefrist bis zum 12. November 2026.
Kritisiert werden unter anderem mögliche Handelshemmnisse, Benachteiligungen ausländischer Unternehmen und unverhältnismäßige bürokratische Belastungen. Lettland fordert eine Überarbeitung und spricht sich für eine einheitliche europäische Lösung aus.
Der DEHOGA sieht sich in seiner Ablehnung bestätigt. Eine Ausweitung der Kennzeichnungspflichten auf Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung würde Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie und Dokumentationspflichten belasten – ohne erkennbaren Mehrwert für Transparenz oder Tierwohl.
Der DEHOGA wird sich weiter aktiv in das Verfahren einbringen und gegenüber Bundesregierung und EU auf eine praxistaugliche Lösung drängen.
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