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Tierhaltungskennzeichnung: EU-Kommission äußert deutliche Bedenken

Die geplante Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung stößt auf deutliche Kritik aus Brüssel. Die Europäische Kommission hat zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Damit erhalten auch zentrale Bedenken eines breiten Verbändebündnisses, dem der DEHOGA angehört, zusätzliches Gewicht. Die EU-Kommission gehört neben mehreren Mitgliedstaaten zu den Stellen, die im europäischen Notifizierungsverfahren eine ausführliche Stellungnahme abgegeben haben.

Gastronomie wäre von Ausweitung betroffen

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Tierhaltungskennzeichnung unter anderem auf Gastronomie und andere Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung sowie auf bestimmte verarbeitete Lebensmittel auszuweiten. Dies ist ausdrücklich Bestandteil des bei der EU notifizierten deutschen Entwurfs.

Das Verbändebündnis aus Gastronomie, Lebensmittelwirtschaft, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung warnt seit Monaten vor zusätzlicher Bürokratie für die Betriebe. Nach Darstellung der Verbände kritisiert auch die EU-Kommission insbesondere zusätzliche Mitteilungs-, Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten sowie mögliche Beschränkungen des freien Warenverkehrs.

Aus Sicht des Bündnisses ist deshalb eine Ausweitung des bislang noch nicht praktisch erprobten Kennzeichnungssystems auf die Außer-Haus-Verpflegung nicht sachgerecht. Die Verbände fordern das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auf, die entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

DEHOGA fordert praxistaugliche Lösung

Für Gastronomiebetriebe würde die geplante Ausweitung neue Anforderungen bei Kennzeichnung, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit bedeuten. Der DEHOGA setzt sich gemeinsam mit den beteiligten Verbänden dafür ein, zusätzliche bürokratische Belastungen für die Betriebe zu vermeiden.

Das europäische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen: Aufgrund der ausführlichen Stellungnahmen wurde die Stillhaltefrist für den deutschen Entwurf bis zum 12. November 2026 verlängert.

Wir werden über die weitere Entwicklung und mögliche Auswirkungen auf die Gastronomie informieren.

Downlaod Pressemitteilung Verbändebüdnis

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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