EU-Kommission bestätigt zentrale Bedenken des Verbändebündnisses – DEHOGA fordert weiterhin praxistaugliche Lösungen statt zusätzlicher Bürokratie für die Gastronomie.
Die geplante Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung stößt nun auch bei der EU-Kommission auf deutliche Bedenken. Damit sieht sich das breite Verbändebündnis aus Gastronomie, Industrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung in seiner gemeinsamen Position bestätigt.
Bereits seit Monaten weisen der DEHOGA und seine Partner darauf hin, dass die geplanten Regelungen für gastronomische Betriebe mit erheblichem zusätzlichem Aufwand verbunden wären. Wechselnde Lieferanten und Warenverfügbarkeiten würden dazu führen, dass Kennzeichnungen auf Speisekarten, Aushängen, Apps oder digitalen Bestellsystemen fortlaufend angepasst werden müssten. Hinzu kämen zusätzliche Registrierungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten.
Die EU-Kommission kritisiert unter anderem die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Bürokratielasten und sieht in Teilen auch Konflikte mit europäischem Recht. Damit finden wesentliche Kritikpunkte, die das Verbändebündnis bereits in seiner gemeinsamen Stellungnahme vorgebracht hat, nun auch auf europäischer Ebene Bestätigung.
Für uns ist das ein wichtiges Signal: Der gemeinsame Einsatz der Verbände zeigt Wirkung.
Der DEHOGA unterstützt bessere Tierwohlstandards und eine starke heimische Landwirtschaft ausdrücklich. Eine verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung ist dafür jedoch aus unserer Sicht der falsche Weg.
Gemeinsam mit den beteiligten Verbänden fordern wir die Bundesregierung deshalb erneut auf, die geplante Pflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
Statt neuer Bürokratie brauchen unsere Betriebe freiwillige, verständliche und vor allem praxistaugliche Lösungen, die tatsächlich zu mehr Tierwohl beitragen.
Quelle: DEHOGA Bundesverband
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