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ÜH III Anträge können noch bis 31.10.2021 gestellt werden! Frist gilt auch für Änderungsanträge!

Anders als ursprünglich mitgeteilt, informierte das BMWI, dass Änderungsanträge zur ÜH III nun doch NUR BIS 31.10.2021 gestellt werden können.  ABER: auch größere Änderungen zu Erstanträgen können noch mit der Schlussabrechnung beantragt werden. Wer dennoch Änderungen wünscht, sollte umgehend seinen „beantragenden Dritten“ beauftragen.

 

Weitere Informationen HIER

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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