Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Hotline für Gäste & Gastgeber

0900 111 5 777

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend

Aktuelle Informationen +++ Waldbrand in der Sächsischen Schweiz

UPDATE - Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben

Das Landratsamt Sächsische Schweiz Osterzgebirge informiert auf seiner Homepage:

Ab Sonntag, dem 07.08.2022 wird das Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben. Das Verbot war aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr sowie mit Blick auf die Katastrophenlage in der Hinteren Sächsischen Schweiz erlassen worden. Damit sollte die Gefahr weiterer Waldbrände im Landkreis minimiert und die Aufteilung der Einsatzkräfte auf mehrere Brandgeschehen verhindert werden. Diese Ziele sind in der Wirkungszeit der Allgemeinverfügung erreicht worden. Einzelne Einsätze in Waldgebieten des Landkreises konnten schnell unter Kontrolle gebracht werden, so dass sich die Einsatzkräfte insbesondere auf die Lage im Nationalpark konzentrieren konnten.

Auch wenn die sehr geringen Niederschläge der letzten Tage keine nennenswerte Entspannung der Lage in dem vom Waldbrand betroffenen Einsatzgebiet gebracht haben, ist die allgemeine Waldbrandgefahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge spürbar gesunken. Am heutigen Sonnabend, 06.08.2022, gelten im Kreisgebiet die Warnstufen 1 und 2, als sehr geringe bis geringe Gefahr. Auch für die kommenden Tage wird lediglich ein Anstieg auf Warnstufe 3, mittlere Gefahr, prognostiziert. Daher wird das seit dem 26.07.2022 geltende ganztägige Waldbetretungsverbot ab morgen aufgehoben.

Lediglich für das Einsatzgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Waldes auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG). Die Allgemeinverfügungen können im Wortlaut auf folgender Seite abgerufen werden: www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html

Quelle: https://www.landratsamt-pirna.de/landkreisweites-waldbetretungsverbot-aufgehoben-weiterhin-betretungsverbot-fuer-einsatzgebiet-27087.html

 

+++ Umfrage zur aktuellen Situation im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - bitte nehmen Sie unbedingt teil! +++

Liebe UnternehmerInnen,

Liebe Mitglieder,

als Fachverband sind wir in diesen Tagen gemeinsam mit Tourismusverbänden, Kammern und Landesregierung an Ihrer Seite. Unser Dank gilt den unzähligen Einsatzkräften, die Tag und Nacht und unermüdlich gegen den Brand ankämpfen. Von Anfang an stehen wir in engem Austausch mit Landratsamt, Tourismusministerium, Tourismusverband und weiteren Institutionen.

Um genau in diesen Gremien Ihre Interessen zu vertreten und Unterstützung abzufordern, die Ihnen etwas nützt, benötigen wir einen aktuellen Lagebericht und bitten Sie, an der Umfrage teilzunehmen!!!

HIER an der UMFRAGE teilnehmen

Vielen Dank! Sie berichten uns damit direkt, wie stark Sie betroffen sind, welche Auswirkungen sich heute schon in Umsatzverlusten, Stornierungen zeigen und welche Unterstützung Sie jetzt und in Zukunft benötigen, um den Fortbestand Ihrer Betriebe zu sichern. Der nächste Termin mit Vertretern der Landesregierung und IHK finden morgen um 16 Uhr statt. Die Ergebnisse der Umfrage nehmen wir direkt in die Beratung mit!

Bleiben Sie stark und melden Sie sich bei Fragen jeder Art!

Allgemeinverfügungen

Aufgrund des anhaltenden Brandes in der Sächsischen Schweiz, hat der Landrat eine Allgemeinverfügung erlassen. Wälder dürfen ganztägig nicht mehr betreten werden. Die Verfügung gilt ab sofort und bis auf Widerruf für alle Wälder in den Regionen Sächsische Schweiz und Osterzgebirge.

Allgemeinverfügung HIER zum Download

Wegen der weiterhin sehr angespannten Waldbrandsituation im Freistaat Sachsen erlässt die Landeshauptstadt Dresden als Untere Forstbehörde eine Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes. Diese tritt ab Donnerstag, 28. Juli 2022, in Kraft. Sie ist bis zum 30. September 2022 befristet. Die Einschränkungen dienen dazu das Zünden von brandfähigem Material zu verhindern, Waldbesucher und Anwohner zu schützen sowie die Forstwege für Rettungs- und Löschfahrzeuge freizuhalten.

Landeshauptstadt Dresden erlässt Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes

Beherbergung - Hotline und Ansprechpartner für Ihre Fragen

Wir erhielten bereits einige Anrufe unserer Mitglieder welche direkt im Wald ihre Betriebe haben (Bauden, etc…).

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Pirna, dürfen Betriebe, zu denen eine befahrbare Straße führt, geöffnet bleiben und Gäste weiter beherbergen. Bei Betrieben, die nur über Waldwege zu Fuß erreichbar sind, müssen die Gäste nach Hause oder ggf. nach Pirna oder Dresden geschickt werden.

Folgende Hotline Nummer vom Landratsamt gibt es: 03501-515 5522

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes.

Auch der Tourismusverband Sächsische Schweiz informiert laufend.

Auf dem Gästeportal www.saechsische-schweiz.de und dem Verbandsportal Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V. werden wichtige Infos für Touristiker (saechsische-schweiz.de) unter der Rubrik Aktuelles veröffentlichen sowie über Facebook/Instagram.

In Verbindung mit dem Katastrophenalarm liegt die Koordinierung aller Maßnahmen beim Landratsamt.

Stornobedingungen im Katastrophenfall "Waldbrände"

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat aus aktuellem Anlass über seinen Fachanwalt kurzfristig Informationen zu Stornobedingungen im Katastrophenfall "Waldbrände" eingeholt.

Dazu eine Ersteinschätzung:

Es ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich unmittelbar am Urlaubsort um eine Ausrufung des Katastrophenfalls aufgrund von bestehenden Waldbränden für das jeweils konkret betroffene Gebiet handelt, oder "lediglich" ein Waldbetretungsverbot besteht und die Wanderung eine untergeordnete Bedeutung für die Reise hat. Wenn keine Pauschalreise gebucht wurde, sondern lediglich eine Übernachtungsleistung, kann grundsätzlich nicht kostenfrei storniert werden, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Etwas anderes gilt dann, wenn der Gastgeber abweichende Stornoregeln in seinen AGB hat. Es kommt also auf den jeweiligen Einzelfall an.

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern