Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) in deutsches Recht verzögert sich. Ursprünglich hätte die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden müssen. Nach aktuellen Informationen plant die Bundesregierung eine Umsetzung nun erst im Jahr 2027.
Für Unternehmen bedeutet dies jedoch keine Entwarnung. Zwar gelten viele der neuen Pflichten ohne ein deutsches Umsetzungsgesetz noch nicht unmittelbar. Gleichzeitig müssen Gerichte das bestehende Arbeitsrecht bereits heute im Lichte der europäischen Richtlinie auslegen. Damit können einzelne Regelungen der Entgelttransparenzrichtlinie schon jetzt Einfluss auf arbeitsrechtliche Entscheidungen haben. Unabhängig davon gilt das deutsche Entgelttransparenzgesetz weiterhin uneingeschränkt.
Auch wenn die gesetzliche Umsetzung noch aussteht, empfiehlt es sich, frühzeitig die Weichen zu stellen:
Die verschobene Umsetzung bietet Unternehmen die Möglichkeit, bestehende Prozesse und Vergütungssysteme rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen. Damit können mögliche Risiken reduziert und zukünftige gesetzliche Anforderungen frühzeitig erfüllt werden.
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