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Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verschiebt sich – Betriebe sollten sich dennoch vorbereiten

Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) in deutsches Recht verzögert sich. Ursprünglich hätte die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden müssen. Nach aktuellen Informationen plant die Bundesregierung eine Umsetzung nun erst im Jahr 2027.

Für Unternehmen bedeutet dies jedoch keine Entwarnung. Zwar gelten viele der neuen Pflichten ohne ein deutsches Umsetzungsgesetz noch nicht unmittelbar. Gleichzeitig müssen Gerichte das bestehende Arbeitsrecht bereits heute im Lichte der europäischen Richtlinie auslegen. Damit können einzelne Regelungen der Entgelttransparenzrichtlinie schon jetzt Einfluss auf arbeitsrechtliche Entscheidungen haben. Unabhängig davon gilt das deutsche Entgelttransparenzgesetz weiterhin uneingeschränkt.

Was Unternehmen bereits jetzt tun sollten

Auch wenn die gesetzliche Umsetzung noch aussteht, empfiehlt es sich, frühzeitig die Weichen zu stellen:

  • Keine Fragen zur bisherigen Vergütung in Bewerbungsgesprächen stellen.
  • Arbeitsverträge prüfen und unzulässige Entgeltverschwiegenheitsklauseln entfernen.
  • Auskunftsansprüche beachten: Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten sollten ihre Mitarbeitenden regelmäßig über den bestehenden Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz informieren.
  • Vergütungssystem überprüfen: Entgelte sollten anhand objektiver Kriterien wie Kompetenz, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen nachvollziehbar und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein.

Frühzeitig vorbereiten schafft Rechtssicherheit

Die verschobene Umsetzung bietet Unternehmen die Möglichkeit, bestehende Prozesse und Vergütungssysteme rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen. Damit können mögliche Risiken reduziert und zukünftige gesetzliche Anforderungen frühzeitig erfüllt werden.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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