Gute Nachrichten für Hotellerie und Gastronomie: Der Minijob bleibt als eigenständige und flexible Beschäftigungsform erhalten. Das geht aus den Ergebnissen des Koalitionsausschusses und dem Maßnahmenpapier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ hervor.
Für Jens Dzurny, Präsident des DEHOGA Sachsen, ist das ein wichtiges Signal für die Branche:
„Die drohende Abschaffung des Minijobs ist vom Tisch. Für die 6,8 Millionen Menschen im Minijob ist das eine gute Nachricht. Gerade für das Gastgewerbe ist diese Beschäftigungsform unverzichtbar, um saisonale Schwankungen auszugleichen, Spitzenzeiten abzudecken und vielen Menschen einen unkomplizierten Zuverdienst zu ermöglichen.“
Nach den bisherigen Plänen bleibt der Minijob bestehen. Vorgesehen ist lediglich eine Anhebung der pauschalen Arbeitgebersteuer von zwei auf fünf Prozent. Der DEHOGA Sachsen wird den weiteren Gesetzgebungsprozess eng begleiten und sich weiterhin für praxistaugliche Lösungen einsetzen.
Neben dem Erhalt der Minijobs enthält das Maßnahmenpaket zahlreiche Vorhaben zum Bürokratieabbau. Geplant sind unter anderem der Abbau von Berichtspflichten, weniger Dokumentationsaufwand, schnellere Genehmigungsverfahren sowie einfachere Steuerprozesse.
DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Axel Klein begrüßt diese Entwicklung:
„Unsere Betriebe brauchen weniger Bürokratie und mehr Zeit für ihre Gäste, ihre Mitarbeitenden und ihr Kerngeschäft. Die angekündigten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung.“
Auch bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind Änderungen vorgesehen. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich werden. Gleichzeitig sollen missbräuchlich ausgestellte Bescheinigungen stärker sanktioniert werden.
Aus Sicht des DEHOGA Sachsen stärkt dies die Planungssicherheit in den Betrieben und sorgt für mehr Verlässlichkeit bei der Einsatzplanung.
Noch offen ist die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der angekündigten Wochenarbeitszeit. Der DEHOGA Sachsen setzt sich weiterhin für eine flexible Wochenarbeitszeit ein, wie sie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird in den kommenden Monaten erwartet.
Der DEHOGA Sachsen wird seine Mitglieder über die weiteren Entwicklungen und die konkreten gesetzlichen Änderungen fortlaufend informieren.
Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern