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Wieder Krankschreibung per Telefon möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen hat beschlossen, dass ab dem 4. August 2022 wieder die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung besteht. Diese Regelung galt bereits zu Beginn der Corona-Pandemie, war zum 1. Juni 2022 ausgelaufen und wurde nun - befristet bis zum 30. November 2022 – erneut in Kraft gesetzt. Wer unter einer leichten Atemwegserkrankung leidet und keine schweren Symptome aufweist, kann so für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung erhalten. Es ist aber erforderlich, dass der Arzt sich persönlich nach eingehender telefonischer Befragung vom Zustand des Versicherten überzeugt. Die Krankschreibung kann einmalig für weitere sieben Tage telefonisch verlängert werden.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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