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Julia Büttner

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Finanzielle Hilfen verlängert - Anpassungen dringend notwendig

Die finanziellen Hilfen wurden verlängert, allerdings bedarf es dringend weiteren Anpassungen.

Sowohl die Überbrückungshilfe  als auch die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes werden bis März 2022 verlängert. Ebenfalls beschlossen: der EU-Beihilferahmen wird bis zum 30.6.2022 verlängert und erweitert.

Wir begrüßen, dass die Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen erneut erhöht wurden.
• Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf € 2,3 Mio. (bislang € 1,8 Mio.)
• Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfe auf € 12 Mio. (bislang € 10 Mio.)
• Weitere Möglichkeiten zur Restrukturierung von Krediten
• Einführung von zwei neuen Förderinstrumenten: „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ und „Liquiditätshilfen“.
 

ANPASSUNGEN dringend gebote!
Das Kurzarbeitergeld muss trotz Unterbrechnung von mehr als drei Monaten sofort wieder bei 80 Prozent beginnen. Mitarbeiter dürfen nicht wieder auf 60 Prozent zurückfallen!
 

In unserenFAQs Finanzen & Förderprogramme stellen wir Ihnen dazu weitere Informationen zusammen.

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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