Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Ihre Ansprechpartnerin

Franziska Luthardt

Geschäftsführerin Mitgliederservice & Marketing

Frist verlängert: Anträge für Soforthilfe »Waldbrand« können bis 18. November 2022 gestellt werden

Das Sächsische Tourismusministerium hat die Antragsfrist für das Soforthilfeprogramm »Waldbrand« bis zum 18.11.2022 verlängert. Anträge nimmt weiterhin die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entgegen.

Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch hatte Ende August 2022 das Soforthilfeprogramm in Höhe von rund 2 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Die Liquiditätshilfe unterstützt gezielt kleinere und mittlere Tourismusbetriebe in der Sächsischen Schweiz, die aufgrund der Waldbrände existentielle Buchungsrückgänge erlitten haben.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern