Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Hotline für Gäste & Gastgeber

0900 111 5 777

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend

CoronaNotfallVO: Diese Änderungen gelten ab 28.12.2021 in Sachsen

Nach der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 21. Dezember 2021 und bisherigen Medienberichten zufolge, wird es auch in Sachsen zu einer Änderung/Anpassung der geltenden CoronaNotfallVerordnung kommen.

Ab 28.12.2021 gilt:

  • Familienfeiern unter 2G sind nur noch mit max. 10 Personen möglich
  • bei 2G können Kinder bis 16 durch Testnachweis Zugang erhalten

Die angepasste Verordnung und die ÄnderungsVO finden Sie hier:

Verordnung zum Download

Die aktuell  sowie ab 28.12.2021 geltenden Regelungen haben wir in einer Übersicht für Sie im Mitgliederbreich dargestellt.

DEHOGA Sachsen Überblick

Das Protokoll der Videokonferenzen des Bundeskanzlers mit den RegierungschefInnen der Länder stellen wir Ihnen zum Download bereit.

Protokoll der MPK Konferenz

 

Hinweis zu den Inzidenzen und der Hospitalisierung

Wir aktualisieren stets die uns zur Verfügung gestellten Zahlen der Landkreise und kreisfreien Städte - Datengrundlage bilden die durch die Gesundheitsämter gemeldeten Zahlen an Das RKI.

An den Feiertagen und Wochenenden werden keine Zahlen weitergeleitet- demnach findet duch uns eine Aktualisierung mit Verfügung stehen der Zahlen beim RKI statt.

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern