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Neue Verordnung veröffentlicht - Das gilt ab 14. Januar

Sachsens Regierung hat heute eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die am Freitag, 14.01. in Kraft tritt. Sie wird bis zum 6. Februar gelten.

Die Verordnung steht nun zum Download zur Verfügung


Für das Gastgewerbe relevante Regelungen im Überblick

Grundsätzlich:

Für die Gastronomie gilt 2G-plus, im Außenbereich die 2G-Regel

Regelung bei Unterschreitung der Schwellenwert 1.300 Betten auf Normal- oder 420 Betten auf Intensivstationen und Inzidenz unter 1.500.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater und Kinos öffnen unter 2G-plus.

Bäder und Saunen dürfen unter 2G-plus und mit Kontakterfassung wieder öffnen.

Die Öffnungszeiten in der Gastronomie werden auf 22 Uhr begrenzt. (bei Überschreitung der Schwellenwerte darf die Gastronomie lediglich bis 20 Uhr öffnen)

Skibetrieb ist möglich - unter Beachtung der 2G-Regel und mit Kontakterfassung.

Sportanlagen (bspw. Bowlingbahnen) werden wieder geöffnet. In Innenräumen wie Fitnessstudios gilt 2G-plus, auf Außenanlagen 2G

Für den organisierten Vereinssport gelten keine Kontaktbeschränkungen.

Tagungen sind unter 2G und mit Kontakterfassung möglich.

Touristische Übernachtungen sind nun doch schon ab Freitag, 14.01. wieder erlaubt. Für Gäste gilt in allen Unterkunftsarten – also Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Camping – 2G-plus.
 

Tritt die Hotspot-Regelung (Überschreitung der Inzidenz von 1.500) in Kraft, müssen die meisten Angebote wie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die Gastronomie wieder schließen.

Geschlossen bleiben Clubs, Bars und Diskotheken

 

Wir warten nun auf die Veröffentlichung der Verordnung, um weitere Fragen zu beantworten und die wichtigsten Regelungen in gewohnter Weise zusammenzustellen.

Auch eine Definition des „Plus“ bei touristischer Beherbergung und in der Gastronomie wird unserseits noch erstellt.

 

Die Informationen wurden anhand der Pressekonferenz von heute, 13 Uhr zusammengestellt. Die Pressemitteilung finden Sie HIER
 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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